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70-jähriges Ehepaar aus der Sozialhilfe geworfen: Diskussion zwischen Stadt Linz und Land OÖ

Jürgen Affenzeller, 11.02.2022 16:09

LINZ. Ein Härtefall rund um das OÖ. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz in Linz, bei dem das Ansuchen auf Sozialhilfe eines drittstaatsangehörigen Ehepaars mit befristetem Aufenthaltstitel abgelehnt wurde. Sorgt am Freitag für Diskussionen zwischen ÖVP-Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer und der Linzer SPÖ-Sozialreferentin Karin Hörzing.

Der Magistrat Linz hat in diesem Fall das Ansuchen auf Sozialhilfe abgelehnt. (Foto: Sujetbild: Weihbold)
Der Magistrat Linz hat in diesem Fall das Ansuchen auf Sozialhilfe abgelehnt. (Foto: Sujetbild: Weihbold)

Das Ehepaar hat nach der Erkenntnis des OÖ. LVwG Revison beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das Land OÖ wurde daraufhin aufgefordert eine Revisionsantwort zu liefern. ÖVP-Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer hat am Freitag medial angekündigt, diese Revisionsbeantwortung einzubringen.  

Hörzing: „Der Entscheidung liegt das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu Grunde“

Das Paar lebt seit 2011 in Oberösterreich, jedoch ohne dauernde Aufenthaltsbewilligung. Die Stadt Linz hat das Ansuchen auf Sozialhilfe abgelehnt. „Dieser Entscheidung liegt das von ÖVP und FPÖ erarbeitete und beschlossene OÖ. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu Grunde. Die Korrektheit des Vorgehens bestätigte auch das Landesverwaltungsgericht. Dass sich nun ausgerechnet Landesrat Hattmannsdorfer gegen diese Entscheidung stellt und eine Revisionsbeantwortung einbringt, lässt für mich die Frage offen, wie gut der Landesrat seine eigenen Gesetze kennt“, zeigt sich Vizebürgermeisterin und Sozialreferentin Karin Hörzing (SPÖ) verwundert.

Hörzing ergänzt: „Ich habe als Sozialreferentin der Stadt Linz mehrmals darauf hingewiesen, dass die neue Sozialhilfe viele Herausforderungen nicht löst. Spätestens mit der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015 war klar, dass die Sozialhilfe – damals noch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – nicht dafür geeignet ist, Menschen die nach Österreich kommen, dauerhaft und erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, so die Vizebürgermeisterin.

Die Linzer Sozialreferentin hat bereits 2017 das Modell LIFE (Lebensunterhalt, der Integration fordert und ermöglicht), vorgeschlagen, um aufzuzeigen, dass es für Menschen mit Fluchthintergrund ein anderes Modell als die Sozialhilfe braucht, um mehr individuelle Betreuung und mehr individuelle Angebote zu ermöglichen. „Ich stehe weiterhin dazu, dass die Sozialhilfe nicht das geeignete Instrument ist, um Personen mit Fluchthintergrund dauerhaft in Beschäftigung zu bringen und nachhaltig in die Gesellschaft zu integrieren“, so Hörzing.

Hattmannsdorfer: „Grundsatzgesetz des Bundes wortwörtlich umgesetzt“

„Es gibt eine klare Vollzugspraxis, die auch durch ein Schreiben der Sozialabteilung vom Februar 2020 belegt ist. Die Stadt Linz versucht diese nun rechtlich auszuhebeln. Es werden bewusst Tatsachen verdreht, um aus einer rein juristischen Frage politisches Kleingeld zu schlagen und eine Grundsatzdebatte über die Sozialhilfe anzuzetteln. Fakt ist, das Land hat das Grundsatzgesetz des Bundes wortwörtlich umgesetzt. Wenn, dann ist dieses zu diskutieren und nicht, wie fälschlich von der SPÖ behauptet, das Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz“, so Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer in seiner Reaktion.

Es gehe beim vorliegenden Fall um keine politische Frage, sondern ausschließlich um eine rechtliche Frage bzw. den Vollzug durch die Bezirksverwaltungsbehörden. Die Rechtsansicht des Landes hat sich durch den politischen Wechsel im Sozial-Ressort nicht geändert und wurde den Bezirksverwaltungsbehörden bereits im Februar 2020 unter der damals zuständigen Sozial-Landesrätin Gerstorfer mitgeteilt. Das Land Oberösterreich hat in diesem Fall das Grundsatzgesetz des Bundes wortwörtlich im Sozialhilfe-Ausführungsgesetz übernommen, es gibt daher überhaupt keinen Grund das Gesetz zu ändern.

Das Land Oberösterreich habe bereits nach Einführung des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes im Februar 2020 die Bezirksverwaltungsbehörden und damit auch die Stadt Linz über die Vorgangsweise im Vollzug vergleichbarer Fälle informiert. „Es ist eine bewusste Entscheidung der Stadt Linz gewesen, ein über 70-Jähriges Ehepaar aus der Sozialhilfe zu werfen. Warum die Stadt anders agiert und sich jetzt aus der Verantwortung zieht, muss sie erklären. Die Vorgangsweise ist aus Sicht des Landes klar“, heißt es am Freitag dazu aus dem Büro von Landesrat Hattmannsdorfer.


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