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Sozialhilfe nach Spende gestrichen: Verwaltungsgerichtshof gab Linzer Magistrat recht

Online Redaktion, 18.03.2025 11:47

LINZ. Immer wieder gibt es Kritik an der Linzer Sozialhilfebehörde, Tips hat berichtet. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Fall entschieden, dass die Kürzung der Sozialhilfe nach einer Geldspende rechtens war.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall eines Linzers, dem die Sozialhilfe nach einer Spende gekürzt wurde, zugunsten des Magistrats entschieden. (Foto: Spitzi-Foto/stock.adobe.com .)

Im Dezember 2023 bekam ein Sozialhilfeempfänger im Rahmen einer Spendenaktion 1000 Euro, damit er sich seine neue Wohnung mit dem Nötigsten einrichten konnte. Nur mit der Sozialhilfe hätte er sich die Anschaffung von Bett, Kühlschrank und Herd nicht leisten können. Im Folgemonat strich das Linzer Sozialamt die Sozialhilfe, da die Spende den Richtsatz überschritten hatte.

Verwaltungsgerichtshof lehnte Beschwerde ab

Der Verein Vertretungsnetz legte deswegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, dieses gab dem Magistrat Linz recht. Nun hat auch der Verwaltungsgerichtshof zugunsten der Behörde entschieden. Das Argument, dass die Spende für einen Sonderbedarf aufgewendet wurde, wies der VwGH ab. Auf die Deckung von Sonderbedarfen besteht kein Rechtsanspruch.

Ende 2023 protestierten 23 Sozialorganisationen in Linz gegen die angeblich zu strenge Vollzugspraxis der Sozialhilfebehörde in Linz. Deren Direktor kündigte damals an, auf die Kritik eingehen zu wollen. Die Grünen und die SPOOE meinten damals, die gesetzliche Grundlage, auf deren Basis die Auszahlung der Sozialhilfe erfolgt, gehöre dringend reformiert.

Mehr lesen: Sozialhilfe: Zu hartes Gesetz oder zu strenge Behörde?


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