Neuer Bahnhof mit Lift, der noch immer nicht genutzt werden kann
LUFTENBERG/ST. GEORGEN/GUSEN. Der kürzlich sanierte Bahnhof St. Georgen an der Gusen, der zur Verwirrung vieler in Luftenberg bzw. Abwinden steht, verfügt über einen nagelneuen Lift zum neuen Mittelbahnsteig. Doch die Anlage ging nie in Betrieb und der Bahnsteig ist weiterhin nur für Personen erreichbar, die gut zu Fuß sind.

„Handelt es sich um einen Schildbürgerstreich oder um blanken Zynismus der ÖBB?“, fragt sich Martin Renoldner von den Luftenberger Grünen, „da wurden erst zigtausende Euro für einen Aufzug investiert, um dann doch Menschen, die mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrrad reisen wollen, auszuschließen.“ Laut Bürgermeisterin Hilde Prandner sind die ÖBB für den Betrieb des Liftes zuständig: „Wir möchten vorausschicken, dass es sich hier um eine Anlage der ÖBB und nicht der Gemeinde handelt. Mit den ÖBB wurde anlässlich der Errichtung des Personentunnels bereits im Jahr 2007 ein Vertrag betreffend der Errichtung der Fußgängerunterführung samt späterer Erweiterung mit einem Personenaufzug und einer festen Stiege zum künftigen Inselbahnsteig abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung wurden konkrete Regelungen hinsichtlich Erhaltung, Betreuung und Betrieb des Personenaufzuges getroffen.“
Die Gemeinde habe sich mit dieser Vereinbarung lediglich dazu verpflichtet, die Betreuung der Anlage hinsichtlich laufende Unterhaltung der Gehflächen und der Beleuchtungsanlagen, die winterliche Betreuung, die Reinigung, die Beseitigung von Schäden infolge gewöhnlicher Abnutzung und die Betriebskosten für die Beleuchtungsanlagen zu übernehmen. Die Wartung des Personenaufzuges wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters wurde in dieser Vereinbarung festgehalten, dass die Erhaltung und der Betrieb von den ÖBB erfolgen.
„Die ÖBB wollen das jetzt auf uns abwälzen“
„Wie da jetzt mit uns umgegangen wird, ist wirklich unverschämt“, so die Bürgermeisterin. „Jetzt will man über die Bürger auf uns Druck ausüben. Ich verstehe natürlich auch die Öffi-Fahrer, aber man kann das jetzt nicht einfach auf uns abwälzen.“
Die ÖBB wollen nun eine neue vertragliche Einigung mit der Gemeinde erzielen. Auch in anderen Gemeinden sei das so geregelt. „Aufgrund einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung zwischen ÖBB und Gemeinde (die zum Beispiel auch die Notbefreiung, den Liftwart, die Reinigung etc. beinhaltet) kann der Lift beim Bahnhof St. Georgen an der Gusen – trotz baulicher Fertigstellung – noch nicht in Betrieb genommen werden. Die ÖBB sind sehr bemüht, so rasch wie möglich eine Einigung mit der Gemeinde zu finden“, heißt es in einer Stellungnahme.
Offene Haftungsfragen sind zu klären
Problematisch ist für die Ortschefin auch die Übernahme einer Haftung in Notfällen. „Da sollen namentlich drei Feuerwehrler angegeben werden. Die machen das ehrenamtlich, das kann man nicht von ihnen erwarten, dass sie immer da sind.“
Offensichtlich dürfte da in mehreren Punkten noch Unklarheit herrschen. Wie lange Menschen mit Beeinträchtigungen oder Eltern mit Kinderwägen noch auf die Öffnung warten müssen, bleibt abzuwarten.
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