OÖ/ NÖ. Kälte und Schnee können am Bau als Schlechtwetter gelten und damit auch zu einem Abbruch der Arbeiten führen. Aber wer bestimmt eigentlich, wann das Wetter schlecht ist?

Bei extrem kalter Lufttemperatur wird für die Beurteilung der Belastung des Menschen die Kombination aus Lufttemperatur und Wind herangezogen. Diese Größe wird Windchill genannt und beschreibt die abkühlende Wirkung des Windes, speziell bei niedrigen Temperaturen. Liegt Windstille vor, so ist die Windchill gleich der Lufttemperatur. Je höher jedoch die Windgeschwindigkeit ist, umso kälter ist sie zur Lufttemperatur. Sobald die Windchill minus zehn Grad Celsius oder kälter ist, ist diese Stunde eine Schlechtwetterstunde. Sobald drei solcher Stunden aufeinanderfolgen, ist für den Rest des Tages Schlechtwetter.
Regelung bei Schnee
Die Höhe der Neuschneedecke wird um sieben Uhr gemessen. Fünf Zentimeter Neuschnee führen zu einer Stunde Schlechtwetter, mindestens 15 Zentimeter zu zwei und ab 30 Zentimetern ist der ganze Tag als Schlechtwetter zu werten. Bei Schneefall nach sieben Uhr kommen die Kriterien für Regen/Niederschlag zur Anwendung. Ein Zentimeter Neuschnee entspricht etwa einem Millimeter Niederschlag als Regen oder Nassschnee. Das heißt, es wird stündlich die Niederschlagsmenge gemessen bzw. wenn es mindestens 30 Minuten schneit, zählt dies auch als Schlechtwetterstunde.
Sollte es also etwa um sieben Uhr in der Früh fünf Zentimeter Neuschnee haben, wird eine Stunde Schlechtwetter gegeben. Schneit es danach weiter, kommen die Kriterien vom Niederschlag zur Anwendung. Das heißt, es wird stündlich die Niederschlagsmenge gemessen bzw. wenn es mindestens 30 Minuten schneit, zählt dies auch als Schlechtwetterstunde.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden