Montag 17. März 2025
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OÖ. Die erste eigene Wohnung ist ein wichtiger und großer Schritt im Leben, bedeutet sie doch den ersten Schritt aus der elterlichen Obhut in die Unabhängigkeit. Junge Oberösterreicher haben aber oft nicht die finanziellen Mittel und Möglichkeiten, um sich ein eigenes Zuhause aufzubauen. Genau hier setzt das Projekt „Junges Wohnen“ der Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich an.

Junge Leute haben oft nicht genug Geld, um sich eine gemietete Startwohnung leisten zu können. Beim Land Oberösterreich läuft dazu ein Wohnbauförderprojekt. (Foto: Colourbox)
Junge Leute haben oft nicht genug Geld, um sich eine gemietete Startwohnung leisten zu können. Beim Land Oberösterreich läuft dazu ein Wohnbauförderprojekt. (Foto: Colourbox)

Das „Junge Wohnen“ zeichnet sich durch maßgeschneiderte und für Singles und junge Familien leistbare Wohnungen aus, für welche kein Eigenmitteleinsatz zu leisten ist und die Mietpreise bieten, die auch für junge Erwachsene leistbar sind. Die bis dato realisierten Projekte haben reißenden Absatz gefunden. Gemeinsam mit Bauträgern und Gemeinden soll diese Wohnform weiter forciert werden, um die erste eigene Wohnung für junge Menschen auch zu besten Konditionen anbieten zu können. Allgemeines zur Förderung: Der Förderungswerber muss Eigentümer beziehungsweise Bauberechtigter der zu verbauenden Liegenschaft sein. Das zu errichtende Wohnhaus muss mindestens zwölf Wohnungen aufweisen, zwei Drittel der im Wohnhaus errichteten Wohnungen müssen Einraum- beziehungsweise Zweiraumwohnungen sein. Es gelten Vorgaben für die Wohnungsgrößen. Ein-Raumwohnung dürfen maximal 30, Zwei-Raumwohnung maximal 45 und Drei-Raumwohnung maximal 65 Quadratmeter groß sein. Energetische Mindestanforderungen laut Oö. Bautechnikverordnung sowie Mindestanforderungen an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sind zu erfüllen. Bei den Mietkosten gelten Begrenzungen, um die Leistbarkeit des Wohnens sicher zu stellen. Auch die Mieter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Einkommensgrenze, Alter etc.). Die Wohnungsvergabe kann durch den Bauträger oder auch durch die Gemeinde erfolgen.

Wo wird die Förderung beantragt?

Die Förderung kann bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantragt werden. Das dazu erforderliche Formular SGD-Wo/E-36 findet man auf der Homepage: www.land-oberoesterreich.gv.at

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