Flug verspätet, Flug gestrichen, Anschlussflug verpasst oder Flug überbucht
Auch bei Pauschalreisen gibt es bei Flugverspätungen Entschädigungen bis 600 Euro.

Mit der Urlaubszeit kommt auch die Zeit der Flugreisen und damit auch immer öfter Verspätungen, gestrichene Flüge, verpasste Anschlussflüge oder aber auch überbuchte Flüge, bei denen einem auch einmal das Boarding verweigert wird. Natürlich ist es gerade im Urlaub besonders schmerzhaft, wenn man am Flughafen festhängt und unter Umständen sogar einen ganzen Tag auf einen Ersatzflug wartet.
Die EU gesteht geschädigten Flugpassagieren Entschädigungen von 250, 400 oder 600 Euro zu
Was viele bis dato nicht wissen: Kommt man mindestens 2 Stunden später am Zielflughafen an, hat man gegenüber der Airline, welche die Verspätung verursacht hat, schon Anspruch auf Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro. Und dabei ist es unabhängig ob man einen Linienflug gebucht hat, der Flug im Rahmen einer Dienstreise stattfand oder der Flug Teil einer Pauschalreise war. Die Höhe des Anspruches kann man dabei kostenlos und unverbindlich auf der Internetseite des oberösterreichischen Flugentschädigungsspezialisten euroflyrefund.com überprüfen.
Bei welchen Flügen bekommt man bei Verspätungen eine Entschädigung?
Grundsätzlich sind es Flüge, die auf einem Flughafen innerhalb der EU starten. Hat die Airline ihren Hauptsitz in der EU, dann sind auch Flüge dieser Airline anspruchsberechtigt, die in der EU landen.
Ab welcher Verspätung gibt es eine Entschädigung
Ist ein Flug verspätet, so hat man ab 3 Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung. Wird ein Flug gestrichen, verpasst man den Anschlussflug oder wird einem das Boarding wegen einer Überbuchung verweigert, so hat man je nach Flugdistanz Anspruch auf Entschädigung:
- Bis 1500 km ab 2 Stunden 250 Euro Entschädigung
- 1500 bis 3500 km ab 3 Stunden 400 Euro Entschädigung
- über 3500 km ab 4 Stunden 600 Euro Entschädigung
Ausnahmen: Wann die Airline doch nicht zahlen muss
Es gibt eine lange Liste an Gründen, warum die Airline verspätet ist, aber trotzdem nicht zahlen muss. Schlechtes Wetter, Streiks, medizinische Notfälle oder Vogelschlag gehören zu den berechtigten außergewöhnlichen Umständen wegen derer die Airline auch bei großen Verspätungen nicht zahlen muss. Hier braucht es die Flugrechtsexperten wie zum Beispiel von Euroflyrefund.com, die jeden Einzelfall prüfen und entscheiden ob der Anspruch konsequent eingefordert wird, oder die Airline zu Recht frei von Entschädigungszahlungen ist.
Wie kommt man an die Entschädigung für Flugverspätungen?
Man kann sich natürlich an die Airline wenden, welche die Verspätung verursacht hat, aber die Praxis hat gezeigt, dass die Airlines oft gar nicht reagieren oder nicht um eine Ausrede verlegen sind. Die Airlines rechnen damit, dass die geschädigten Fluggäste nicht hartnäckig sind und auch oftmals aus mangelndem Wissen über die EU Flugentschädigungs-Verordnung 261/2004 schnell aufgeben. Vor allem bei kombinierten Flügen ist die Gesetzeslage selbst für Rechtsanwälte schwer zu durchschauen. Die geringe Erfolgsquote von nur 5% zeigt, dass die Airlines mit ihrer Hinhalte-Technik sehr erfolgreich Ansprüche gegenüber ihren geschädigten Passagieren abwehren.
Neu und wesentlich erfolgreicher sind Flugentschädigungs-Spezialisten wie Euroflyrefund.com, die sich auf die Einbringung von Flugentschädigungen spezialisiert haben und für nur 29% den gesamten Papierkram und auch das gesamte Risiko einer gerichtlichen Geltendmachung übernehmen. Weil bei den Airlines bekannt ist, dass diese Flugentschädigungsspezialisten genau über die Rechtslage Bescheid wissen und hartnäckig dran bleiben, werden gerechtfertigte Ansprüche auch in etwa 98% der Fälle anerkannt und ausbezahlt.
Kostenloser erster Check durch Euroflyrefund.com
Auf der Website von Euroflyrefund.com kann man vorab ganz kostenlos, unverbindlich und anonym überprüfen, ob man einen Entschädigungsanspruch erwarten kann. Denn die ausgeklügelte Software überprüft die tatsächlichen Verspätungen und berechnet sekundenschnell die Anspruchshöhe. Erst wenn man einen Anspruch erwarten kann, gibt man seinen Namen und email bekannt und die Flugrechtsexperten gehen vorerst kostenlos und unverbindlich zur Sache. Sämtliche Schreiben, Porto, Telefonate etc. werden von Euroflyrefund.com übernommen und wenn die Airline 250, 400 oder 600 Euro überweist sind alle Kosten des umfangreichen Service mit den 29% abgedeckt. Den Großteil der Entschädigung bleibt also garantiert beim Fluggast. Sollte doch keine Entschädigung von der Airline bezahlt werden, übernimmt EuroflyRefund sämtliche Kosten.
In nur 3 Minuten Ansprüche geltend machen
In der Regel dauert es bei euroflyrefund.com nur 3 Minuten Flugnummer, Datum, Name und email einzugeben – den Rest erledigen die Flugrechtsexperten.
Kein Risiko – Servicegebühr nur bei Erfolg
Als geschädigter Fluggast hat man keine Lust auch noch beim einfordern der Entschädigung ein Risiko einzugehen oder selbst viel Zeit zu investieren und dann doch leer auszugehen. Bei euroflyrefund.com wird die Servicegebühr nur bei erfolgter Zahlung durch die Airline fällig und mehr als 70% der Entschädigungssumme von 250, 400 oder 600 Euro wird direkt aufs Konto überwiesen.
Weiterführender link: www.euroflyrefund.com
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07.05.2018 15:22
kostenlose Beschwerdebrief Muster verwenden
If Passagiere want to enforce your EU passenger rights claim selbst, sie können kostenlose Beschwerdebrief Muster verwenden (https://www.claimflights.de/flugverspaetung-entschaedigung/musterbrief) mit denen Passagiere auch ohne Zahlung eine Entschädigung einfordern können.
07.05.2018 15:28
Fluggastrechte
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:en:HTML