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Staatsanwaltschaft Ried erhebt Anklage in Kindesmissbrauchsfall

Leserartikel Online Redaktion, 30.10.2024 14:22

BRAUNAU/RIED. Die Staatsanwaltschaft Ried hat Anklage gegen einen 59-jährigen Innviertler erhoben. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Amtsleiter aus dem Bezirk Braunau.

Der Strafrahmen beträgt fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. (Foto: Weihbold)
Der Strafrahmen beträgt fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. (Foto: Weihbold)

Die Staatsanwaltschaft Ried hat wegen der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 Abs 1 und 3 StGB) und des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen (§ 207a StGB) sowie der Vergehen der pornographischen Darstellung minderjähriger Personen (§ 207a StGB alte Fassung), der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren (§ 208 StGB) und der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB) Anklage gegen einen 59-Jährigen Innviertler erhoben.

Dem damals als Amtsleiter einer Gemeinde im Bezirk Braunau tätigen Angeklagten wird nach Auswertung zahlreicher beschlagnahmter Datenträger zur Last gelegt, sich zumindest seit dem Jahr 2019 bis zu seiner Festnahme im Jänner 2024 mehrmals über einen Messenger-Dienst pornographische Darstellungen minderjähriger Personen verschafft und anderen Nutzern dieses Dienstes zugänglich gemacht zu haben. Weiters soll er in Live-Chats – teilweise über Webcam und Videotelefonie – Kontaktpersonen gegen Bezahlung zu sexuellen Handlungen an sehr jungen Mädchen aufgefordert sowie unmündige Jugendliche direkt kontaktiert, zu sexuellen Handlungen an sich selbst angeleitet und zur Übermittlung von Fotos und Videos aufgefordert haben.

Seit Jänner 2024 in Haft

Der Angeklagte befindet sich seit Ende Jänner 2024 in Haft. Er wurde festgenommen, nachdem dem Landeskriminalamt OÖ Ermittlungsergebnisse US-amerikanischer Behörden zur Kenntnis gebracht worden waren. Er hat sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig gezeigt und wird sich vor einem Schöffengericht zu verantworten haben. Der Strafrahmen für die genannten Delikte beträgt fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin wurde vom Landesgericht Ried noch nicht festgelegt, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ried.


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