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Gottesdienste: Ab 20. Juni kein Mund-Nasenschutz mehr nötig

Karin Seyringer, 19.06.2020 15:25

OÖ/NÖ. Ab 20. Juni werden die Corona-Maßnahmen bei Gottesdiensten gelockert. So muss - auch etwa bei Hochzeiten - kein Mund-Nasenschutz mehr im Gotteshaus getragen werden. Der Mindestabstand von einem Meter bleibt aufrecht. Das wurde bei der Bischofskonferenz in Mariazell beschlossen.

Gottesdienst im Mariendom Linz in Corona-Zeiten (Foto: Volker Weihbold)
Gottesdienst im Mariendom Linz in Corona-Zeiten (Foto: Volker Weihbold)

Weiterhin bestehen bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Die neue Rahmenordnung stellt insgesamt bei allen auf die gebotene „Eigenverantwortung und Rücksichtnahme“ ab. „Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen“, wird als neue Bestimmung festgehalten.

Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.

Lockerungen bei Trauungen und Firmungen

Die Teilnehmerzahl bei der Trauungen ist aktuell auf 100 Personen beschränkt, kann ab 1. Juli aber auf bis zu 250 Personen erhöht werden. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Lockerungen gibt es auch bei Firmungen. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.

Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung. Diese ist im vollen Wortlaut abrufbar unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung


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