Atempause für Mieter: Im Ernstfall hilft die GWG mit Miet-Stundungen
LINZ. Wer aufgrund von Kurzarbeit oder betrieblicher Einkommenslosigkeit seine Miete nicht mehr vollständig zahlen kann, soll sich umgehend mit der GWG in Verbindung setzen, rät der Linzer Bürgermeister Klaus Luger.

Menschen, die aufgrund der Corona-Krise gekündigt wurden oder mit Kurzarbeit Lohneinbußen haben, stehen oft auch vor dem Problem, die Miete für die Wohnung nicht mehr zur Gänze bezahlen zu können.
Die städtische Wohnungsgesellschaft GWG versucht hier individuelle Lösungen anzubieten, um den Menschen zu helfen. Dazu sollen sich betroffene Mieter einer GWG-Wohnung umgehend an die GWG wenden.
Lösung durch Miet-Stundung
Die GWG wird durch Stundung der Miete versuchen, eine Lösung für Betroffene zu finden. „Wegen des Corona-Virus darf niemand sein Dach über den Kopf verlieren. Wir lassen unsere Mieter nicht im Stich“, bemüht sich Luger, soziale Härten abzufedern.
Häufige Fragen und Antworten auf einen Blick
Nikolaus Stadler, Geschäftsführer der Linzer GWG, beantwortet die häufigsten Fragen, die im Kundenservice der GWG und bei Bürgermeister Klaus Luger eingelangt sind.
„Sie sind Mieter einer Wohnung. Ihre Einkünfte, die Sie aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaften brechen weg“
Die GWG bietet diesen Mietern als Alternative eine Lösung an, bei der sie über eine Ratenzahlungsvereinbarung die ausstehende Miete so bezahlen können, dass sie weiterhin ein „Dach über dem Kopf“ haben.
„Sie bezahlen Ihre Miete unter Vorbehalt aufgrund rechtlicher Unsicherheiten“
Wenn Mieter der Ansicht sind, dass sie einen Anspruch auf eine Mietenreduktion haben, weil sie beispielsweise als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) einen Raum der Wohnung als Büro verwenden, dann soll die Miete unter dem Titel „unter Vorbehalt“ einbezahlt werden. Mieter sollen auf keinen Fall eigenmächtige eine Reduzierung der Miete vornehmen. Mit der GWG Kontakt aufnehmen, damit jeder Fall geprüft werden kann. Definitiv nicht möglich ist, dass eine Wohnung zur Gänze als Büro genutzt werden kann, denn dies widerspricht den Grundsätzen der Wohnbauförderung.
„Sie warten auf die Wohnungsübergabe: wird diese erfolgen?“
Die GWG übergibt derzeit trotz Homeoffice und Ausgangsbeschränkungen alle Wohnungen, für die bereits Mietverträge ausgestellt und unterzeichnet wurden.
„Sie haben die Wohnung bereits gekündigt, können jedoch noch nicht übersiedeln“
Wenn eine Wohnung bereits gekündigt wurde, nun aber nicht übersiedelt werden kann, weil sich beispielsweise kein Übersiedlungsunternehmen findet, dann wird die GWG die Kündigungsfristen verlängern.
„GWG verzichtet derzeit auf den Versand von Mahnungen. Kümmern Sie sich jedoch selbst um die Änderung des Zahlungsverkehrs“
Aufgrund der Vielzahl an aktuellen Fällen wird die GWG den Versand von Mahnungen einstellen. Mieter, die die Miete mit Zahlschein bezahlen, ersucht die GWG in den oben beschriebenen Fällen selbständig auf die aktuelle Situation zu reagieren. Mieter mit einem Einziehungsauftrag sollen mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen, um den Einziehungsauftrag zu widerrufen. Damit tritt der Fall einer Stundung ein und die GWG kann mit den Mietern eine Vereinbarung über die Stundung der Miete und eine Ratenzahlung vereinbaren, die auf die aktuelle wirtschaftliche Situation Rücksicht nimmt.
Kontakt
Die GWG ersucht die Mieter, sich direkt an die GWG zu wenden, per Mail an gwginfo@gwg-linz.at oder telefonisch zwischen 8 und 12 Uhr unter 0732/7613. Es wird jeder einzelne Fall geprüft werden.
Aufgrund der Ausnahmesituation und der Vielzahl an Fällen ersucht die GWG schon jetzt um Geduld.
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