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Finanzielle Ansprüche werdender Eltern bleiben bei Kurzarbeit erhalten

Nora Heindl, 29.03.2020 15:01

OÖ. Nach wie vor holen sich tausende Beschäftigte bei den AK-Rechtsschutzexperten Rat zu ihren Rechten und Pflichten in Zeiten der Corona-Krise. Darunter sind auch viele Anfragen werdender Eltern, ob sie jetzt noch Kurzarbeit vereinbaren sollen. Sie befürchten, dass dadurch Nachteile beim Wochengeld oder beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld entstehen. „Auch bei Kurzarbeit bleiben alle finanziellen Ansprüche werdender Eltern bestehen“, stellt AK-Präsident Johann Kalliauer klar.

Foto: G-Stock Studio/Shutterstock.com
Foto: G-Stock Studio/Shutterstock.com

Beruhigende Nachrichten haben die AK-Experten für alle, die von Kurzarbeit betroffen sind und demnächst ein Kind erwarten: Kurzarbeit hat für werdende Mütter und Väter keine negativen Auswirkungen auf Ansprüche wie Wochengeld und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.

Auch wenn vor der Geburt des Kindes wegen Kurzarbeit zum Teil gar nicht gearbeitet wurde, besteht der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Die sonst geforderte durchgehende Beschäftigung ist nämlich auch bei Kurzarbeit erfüllt. Weiters wichtig: Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes verringert sich durch den geringeren Verdienst während der Kurzarbeit ebenfalls nicht. Denn die Zeit der Kurzarbeit spielt bei der Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes keine Rolle.

Auch das Wochengeld gebührt in voller Höhe. Für dessen Berechnung bleiben Zeiten der Kurzarbeit mit geringerem Entgelt außer Betracht.


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