Details zum Corona-Nothilfefonds stehen fest, Wirtschaft könnte langsam wieder hochfahren
WIEN/OÖ/NÖ. Die Regierung hat heute, 3. April, die Details zum Corona-Nothilfefonds präsentiert. Garantierte Kredite können ab nächster Woche beantragt werden. Dazu wird es nicht rückzahlbare Zuschüsse geben. Vizekanzler Werner Kogler deutete auch an, dass die wirtschaftlichen Einschränkungen bald gelockert werden könnten.

„Wir wollen den Blutkreislauf in der Wirtschaft nicht zum Stocken bringen“, so Vizekanzler Werner Kogler, man wolle den Ansteckungseffekt der heruntergefahrenen Branchen auf andere möglichst gering halten.
Kogler deutete heute auch an, dass eine Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen möglich sei, Fahrpläne wolle man nächste Woche vorstellen.
Nothilfefonds: 15 Milliarden Euro, zwei Instrumente
Zu den schon laufenden Hilfsmaßnahmen des Bundes wie Kurzarbeit und der Härtefallfonds kommt nun der schon angekündigte 15 Milliarden-Nothilfefonds. Dieser Fonds gelte für Unternehmen von Klein bis Groß mit massiven Umsatzrückgängen, vom Händler über den Gärtner bis zum Gastronomen.
Garantierte Kredite
Bis zu 90 Prozent des Kredites sind hier staatlich garantiert, „das ist eine sehr gute Quote, bei der nicht sämtliches Risiko auf den Banken verlagert werden“, so Kogler. Anträge sind ab 8. April möglich. Ansprechpartner für die Unternehmen ist die jeweilige Hausbank. Abgewickelt wird das Hilfsprogramm durch die neu gegründete Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG).
Voraussetzung für so einen Kredit mit Staatsgarantie ist die Geschäftstätigkeit in Österreich und Liquiditätsbedarf in Österreich.
Dividendenstopp, Beschränkung der Boni
Voraussetzung ist auch eine starke Begrenzung an Boni (maximal die Hälfte des Vorjahres) bzw. keine Dividendenzahlung im Krisenjahr, erläutert Finanzminister Blümel. Unternehmen, die Staatshilfe in Anspruch nehmen, dürfen in diesem Krisenjahr keine Dividenden auszahlen, wenn diese nicht vor Einsetzen der Maßnahmen am 16. März von der Hauptversammlung beschlossen wurden.
Mit speziellen Regelungen und Einschränkungen werde Missbrauch dieser Hilfe vermieden.
Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse
Das zweite Instrument des Nothilfefonds ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die im Zeitraum der Krise entstandenen Betriebskosten. Die Höhe dieser Zuschüsse misst sich an den Umsatzeinbrüchen. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ersetzt werden 25 bis 75 Prozent von Fixkosten wie Mieten, Strom, Zinsaufwendungen oder vertragliche Verpflichtungen und ein fiktiver Unternehmerlohn. Ersetzt werden auch Verluste durch verdorbene oder saisonale Waren (sofern um mindestens 50 Prozent abgewertet). „Bei 40 bis 60 Prozent Umsatzeinbußen werden 25 Prozent ersetzt, bei 60 bis 80 Prozent gibt es einen Kostenersatz von 50 Prozent und bei 80 bis zu 100 Prozent Umsatzrückgang werden 75 Prozent ersetzt“, erläutert Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist auch, dass das Unternehmen sämtliche zumutbaren Maßnahmen setzt, um die Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Registrierung ist ab 15. April über ein Online-Tool des Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Schadens nach dem Ende des Wirtschaftsjahres.
„Das ist eine Risikoteilung, wie es sie in Europa sonst nirgends gibt, das wird die Wirtschaft nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder Hoffnung geben“, so Mahrer, der auch sagt, dass das Paket vorab unter einem Elchtest unterzogen wurde.
Bonitätsbewertung ausgesetzt
Für Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ist wichtig, dass mit Bonitätsprüfern eine Einigung gefunden wurde. „Es ist nicht gerecht, jetzt einzelne Unternehmen zu bewerten, wir sind uns mit den Bonitätsprüfern einig geworden: in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation wird jetzt nicht einzeln bewertet, Unternehmen mit staatlicher Unterstützung werden nicht anders gestellt als vor der Corona-Krise.“
Kreditmoratorium kommt
Auch ist ein weiterer Schritt geplant: Ein Kreditmoratorium kommt, Verbraucherkredite und Kredite von Kleinstunternehmen müssen gestundet werden, kündigt Finanzminister Blümel an.
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