Geplante Glücksspiel-Novelle stößt auf heftige Kritik
OÖ. In OÖ ist eine Novelle des Oö. Glücksspielautomatengesetzes und des Oö. Wettgesetzes geplant, im Sicherheitsausschuss des Landtags wurde am Donnerstag debattiert. Schon im Vorfeld kam heftige Kritik von der SPÖ und den Grünen zu den FPÖ/ÖVP-Plänen. Diese stoßen aber auch bei Arbeiterkammer OÖ, Polizei und Finanzministerium auf Ablehnung. FP-Landesrat Klinger findet die Argumentation der Kritiker „nicht zutreffend“.

Laut dem Entwurf der Novelle, vorgelegt von Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ), abgestimmt mit der ÖVP, sollen künftig strengere Regelungen für die verpflichtende Ausstellung einer Wettkundenkarte gelten, außerdem ist eine Klarstellungen zu Begriff und Betrieb eines Wettterminals geplant.
Aber: Auch die Einzelaufstellung von Spielautomaten soll nicht mehr nur auf das Gastgewerbe beschränkt sein, sondern laut Vorlage künftig „in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten aller gewerblichen Betriebsanlagen“ – und damit in allen Geschäftslokalen, von der Tankstelle über das Kino bis zum Supermarkt, möglich sein.
Gerade das sorgt für heftige Kritik: SPOÖ-Klubvorsitzender Michael Lindner fordert ein „Zurück an den Start“ bei der Novelle, „das kleine Glücksspiel ist gewissermaßen die Einstiegsdroge in die Spielsucht.“ Der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz schlägt in die gleiche Kerbe, die geplante Novelle „erleichtert das Zocken, statt es einzudämmen“, kommt auch von den Grünen ein klares Nein zu den Plänen. Das sei ein Rückschlag für den Spielerschutz, sei auch eine Gefahr für Minderjährige. „Schwarz-Blau bringt das Glücksspiel praktisch flächendeckend zu den potenziellen Kunden. Und mehr Angebot heißt auch mehr Personen, die spielen“, so Hirz. Er wie Lindner fordern von Klinger, die Novelle zu ändern oder zurückzuziehen. „Anstatt Spielautomaten überall zuzulassen, sollte vielmehr eine Bannmeile für Glücksspielautomaten im Umfeld von sensiblen Einrichtungen wie Schulen und Jugendwohnheimen verordnet werden“, so Lindner und SPÖ-Sicherheitssprecher Hermann Krenn.
AK, Polizei und Finanzministerium erheben Einspruch
Auf Ablehnung stoßen die Pläne auch beim Finanzministerium, bei der Polizei und bei der Arbeiterkammer in den Stellungnahmen zum Entwurf.
In der Stellungnahme des Finanzministeriums heißt es: „Eine Ausweitung der Einzelaufstellungen auf alle gewerblichen Betriebsanlagen ohne nähere Einschränkung wie erlaubte Örtlichkeiten oder eingeschränkte Öffnungszeiten bedeutet die Möglichkeit einer unbestimmten Ausweitung des Glücksspielangebots durch Einzelaufstellungen von Glücksspielautomaten innerhalb des höchstzulässigen Verhältnisses von einem Glücksspielautomaten pro 1.200 Einwohner. Die Präsenz von Glücksspielautomatenaufstellungen im Alltag der oö. Bevölkerung würde massiv erhöht werden. Dies ist aus Spielerschutzgründen in der vorgesehenen uneingeschränkten Form abzulehnen.“
Weiter heißt es: „Wissenschaftliche Untersuchungen in Österreich haben gezeigt, dass Glücksspiel mittlerweile zum normalen Alltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gehört und deren Interesse erweckt. Junge Menschen zählen ebenso wie Problemspieler zu den besonders vulnerablen Gruppen. Glücksspielautomaten gelten als süchtigmachendstes von allen Glücksspielen. Daher ist hier ein besonders strenger Maßstab im Spielerschutz anzulegen.“
„Wildwuchs“
Die Polizei befürchtet durch die geplante Ausweitung auf alle öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten, „dass Glücksspielautomaten vermehrt in Gewerbebetrieben wie z.B. Tankstellen, Trafiken etc. zur Aufstellung gelangen und somit das Angebot von Glücksspielgeräten wenn auch legal erhöht wird. Um einem Wildwuchs vorzubeugen wäre eventuell eine taxative Aufzählung der Gewerbebetriebe, in denen eine Aufstellung von Glücksspielautomaten zulässig ist, wünschenswert.“
Die Arbeiterkammer OÖ sieht in einer möglichen Ausweitung auf öffentlich zugängliche Räumlichkeiten einen Widerspruch zum gebotenen Schutz von Spielern und minderjährigen Personen. Das Angebot des „Kleinen Glücksspiels“ würde dadurch verbreitet und noch näher zu potenziellen Kunden gebracht.
Klinger: „Argumentation nicht zutreffend“
Landesrat Klinger will die Argumentation nicht gelten lassen: Das OÖ. Glückspielautomatengesetz werde novelliert, „um auch weiterhin ein flexibles und zugleich sicheres Umfeld für das legale Glücksspiel zu gewährleisten.“ Die Öffnung hin zu zugänglichen Gewerbebetrieben ginge mit der Auflage einher, dass der Betreiber der Automaten wie bisher eine bauliche Abtrennung und eine dem Gesetz entsprechende Zutrittskontrolle sicherzustellen hat. Auch die Höchstdauer des Verweilens, die Obergrenze der Einsätze und die strengen Alters- und Registrierungsbestimmungen würden unverändert bleiben. Ebenso ändere sich an der Anzahl der Lizenzen und der Anzahl an Geräten, welche aufgestellt werden dürfen, nichts.
„Dieser Öffnungsschritt hat zu einiger Kritik geführt. Es wurden Stimmen laut, die befürchten, eine Aufstellung von Glücksspielautomaten in öffentlich zugänglichen Betrieben würde den Spielerschutz einschränken und vor allem Minderjährigen den Zugang zum Glücksspiel ermöglichen. Diese Argumentation ist jedoch nicht zutreffend“, so Klinger. „Die vorliegende Novelle gewährleistet den Spielerschutz unverändert. Die strengen Zugangsbestimmungen des Glückspielautomatengesetztes bleiben selbstverständlich in Kraft. Selbst wenn ein Automat in einem Gewerbebetrieb aufgestellt wird, ist eine räumliche Abtrennung samt Zutrittskontrolle klar festgeschrieben. Auch die Anzahl der Lizenzen und die Anzahl der Geräte, welche aufgestellt werden dürfen, werden gleich bleiben. Das Argument, mehr Angebot würde zu mehr Spielern führen, ist also nicht stichhaltig. Wir nehmen den Spielerschutz in Oberösterreich sehr ernst und werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass Kindern und Jugendlichen das 'Zocken' nicht ermöglicht wird“, lässt der Landesrat wissen.
Unterausschuss eingesetzt
Nach den ersten Beratungen im Sicherheitsausschuss am Donnerstag wurde für die Gesetzesnovelle ein Unterausschuss eingesetzt, der erstmals am 20. Mai zusammentreten wird.
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