LINZ. Am 19. Mai öffnen wieder die Pforten der Gastronomiebetriebe. Nach monatelangen Schließungen – Abholspeisen ausgenommen – ist auch bei den Linzer Wirten der Hunger nach persönlichem Kontakt mit ihren Kunden groß.

„Wer freut sich nicht nach sieben Monaten, wenn man wieder etwas tun darf?“, blickt etwa Harald Katzmayr vom Lokal Pianino am Linzer Taubenmarkt der Wieder-Eröffnung mit großen Erwartungen entgegen. Und die Buchungslage bestätigt die Vorfreude: „Binnen zwei Tagen war seit der Bekanntgabe der Öffnungen eine ganze Woche fast ausreserviert, auch am langen Pfingst-Wochenende fahren viele nicht weg, sondern sind in der Stadt, was wir bereits spüren.“
Ringen um Gastro-Personal
Während im Pianino das altbewährte Team wieder aufsperren kann, sind etwa ‚Die Wirtsleut im Leopoldistüberl‘ noch auf der Suche nach Verstärkungen: „Das hängt aber eher mit der Entscheidung zusammen, dass wir künftig auch am Samstag sowie mittags wie abends aufsperren werden“, berichtet Nora Stinglmayr. Auch bewährte Take-Away-Angebote wie die gefüllten Picknick-Körbe zum Mitnehmen wollen die Wirtsleut künftig beibehalten.
Christian Meixner vom Traditionsgasthaus, dem „Schiefen Apfelbaum“, weiß um die Wichtigkeit der ersten Wochen: „Die ganze Branche fängt wieder bei null an. Der Start wird uns zeigen, wie wichtig es den Menschen ist, sich nicht daheim, sondern beim Wirten zu treffen.“ Auch Meixner fand „mit Müh und Not“ das Personal in seinen Linzer Lokalen zusammen. „Wir lassen uns den Optimismus nicht nehmen. Wer jetzt absäuft, säuft auf den letzten Metern ab“, betont er.
Regelungen für Gäste in der Gastronomie ab 19. Mai:
- FFP2-Maskenpflicht, außer am zugewiesenen Sitzplatz
- Zutrittstests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden, Selbsttests für spontane Besuche, zB vor Ort im Gastronomiebetrieb)
- Registrierungspflicht
- Eine Gästegruppe darf indoor maximal 4 Erwachsene (plus die dazugehörigen Kinder) und outdoor maximal zehn Personen umfassen.
- Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
- In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen.
- Konsumation an der Ausgabestelle (Bar) ist nicht erlaubt.
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