Summer Feeling: Bereits 300 Schanigärten in Linz
LINZ. Die Zahl der Schanigärten in der Landeshauptstadt nimmt weiter zu. Mittlerweile laden rund 300 Betriebe mit Outdoorbewirtung zum Verweilen ein. Auch die Zahl der Ganzjahresgastgärten ist erneut gestiegen.

Dabei ist die Entwicklung über die vergangenen Jahre bemerkenswert. 1980 etwa gab es in der Landeshauptstadt lediglich fünf Schanigärten auf öffentlichem Gut. 1991 luden bereits 58 Schanigärten ein, 1994 waren es 112. Der große Boom setzte dann ab 1998 ein, als schon rund 150 Schanigärten südländisches Flair boten. Alleine in den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der genehmigten Schanigärten nochmals um 20 Prozent an.
300 Schanigärten
Aktuell gibt es etwa 300 bewilligte Schanigärten in Linz, heißt es bei der Stadt auf Tips-Anfrage. Aufgrund der eher milden Winter der vergangenen Jahre liegen auch Ganzjahres-Schanigärten zunehmend im Trend. Ungefähr 100 davon gibt es bereits. Mit der am 24. Mai 2023 vom Linzer Gemeinderat beschlossene neuen „Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes“ wurde ein eigenständiger, pauschalierter Jahrestarif für Schanigärten eingeführt. Die Betreiber haben seither die Möglichkeit zwischen einem saisonalen Betrieb (März-Oktober) oder einem Ganzjahresbetrieb zu wählen. Eine entsprechende Antragstellung ist im Einzelfall erforderlich und die Bewilligung von der konkreten örtlichen Lage abhängig.
Tariferhöhung
Dabei müssen die Betreiber heuer wieder mehr für ihre Schanigärten zahlen. Die seit Jänner 2024 geltenden Tarife für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes unterliegen gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) einer Dynamisierung, wobei Schwankungen der Indexzahl bis ausschließlich 5 Prozent unberücksichtigt bleiben. Aufgrund der Entwicklung des VPI ist es mit Jahresbeginn 2025 zu einer Tariferhöhung um 5,2 Prozent gekommen. „Die seinerzeit angeführte Tarifsenkung hat sich auf die Tarife 2024 (Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes) gegenüber der alten Regelung aus der ‚Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes‘ bezogen, die bis einschließlich 2023 gegolten hat“, heißt es seitens der Stadt.
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