Samstag 26. April 2025
KW 17


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Urteil im Kellermayr-Prozess: Angeklagter freigesprochen

Tips Logo Emma Salveter, 09.04.2025 13:20

SEEWALCHEN/WELS. Vier Tage lang dauerte der Prozess rund um den Fall der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die sich im Sommer 2022 das Leben nahm, weil sie zahlreiche Drohungen erhalten hatte. Der Angeklagte Roman M. wurde nun am Landesgericht Wels freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Wels eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat.

Der Kellermayr-Prozess erstreckte sich über vier Tage. (Foto: Tips)
  1 / 2   Der Kellermayr-Prozess erstreckte sich über vier Tage. (Foto: Tips)

Am Landesgericht Wels stand Roman M. vor Gericht, der der Ärztin aus Seewalchen unter anderem damit gedroht hatte, sie vor ein „Volkstribunal“ zu stellen (Tips hat berichtet). Weitere Nachrichten, darunter auch Morddrohungen, erhielt Kellermayr von einem bislang Unbekannten, der als „Claas“ über das Darknet agierte. Das Verteidiger-Duo des Angeklagten plädiert auf „unschuldig“, unter anderem, weil für diesen der Zustand der Ärztin nicht erkennbar gewesen sei und der Selbstmord auch ohne die Nachrichten des Angeklagten stattgefunden hätte. Im Laufe des Prozesses haben zahlreiche Zeugen ausgesagt, darunter der Vater von Kellermayr, ein Ärztekollege, eine Journalistin und weitere.

Schlussplädoyers

Am vierten Prozesstag entschieden schließlich die Schöffen, ein Mann und eine Frau, über das Urteil. Der Angeklagte bekannte sich weiterhin als „nicht schuldig“. In ihrem Schlussplädoyer weisen die beiden Staatsanwälte darauf hin, dass sie die gefährliche Drohung und die Kausalität zum Suizid als bewiesen ansehen. Kellermayr hat auch in ihrem Abschiedsbrief die Drohungen von Roman M. erwähnt. Die Verteidiger Martin Feigl und Sonja Fasthuber hoben nochmals die psychischen Probleme Kellermayrs hervor und zeigten auf, dass die Zeugen hauptsächlich auf die Drohungen von „Claas“ verwiesen haben. Die Nachrichten von Roman M. beinhalteten keine Gewaltdrohungen und es gäbe laut den Verteidigern keine Beweise dafür, dass er Kellermayr in Angst versetzen wollte, sondern er hätte lediglich seine Meinung vertreten. Erstmals meldete sich am letzten Prozesstag auch der Angeklagte selbst zu Wort und berichtete davon, während der Coronapandemie „in seiner Angst gefangen“ gewesen zu sein und dass es ihm gesundheitlich nicht gut ging.

Freispruch

Nach längeren Beratungen wurde der Angeklagte Roman M. schließlich freigesprochen. Das Gericht ist der Meinung, man könne nicht mit Sicherheit sagen, dass die Drohung tatsächlich ausschlaggebend für den Suizid war. Verteidiger Martin Feigl verweist darauf, dass das Urteil derzeit nicht rechtskräftig ist. Die Vorsitzende Richterin erklärte bei der Urteilsverkündung, dass für den Straftatbestand der „einfachen“ gefährlichen Drohung nach deutschem Recht die Zuständigkeit bei den deutschen Behörden liege und damit geht der Fall zurück nach Deutschland. Das Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München war vorläufig eingestellt worden. Sobald das Urteil aus Wels rechtskräftig ist, werde geprüft, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen werden, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft mit. Zum jetzigen Zeitpunkt könne jedoch noch keine Aussage darüber getroffen werden.

Update (14.4.2025)

Die Staatsanwaltschaft Wels hat eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese auch tatsächlich eingebracht wird. Vielmehr verschafft sich die Staatsanwaltschaft damit Zeit. Erst mit Vorliegen des schriftlichen Urteils beginnt eine vierwöchige Frist, innerhalb derer die Beschwerde konkret formuliert und eingebracht werden muss. Für eine mögliche Nichtigkeitsbeschwerde ist der Oberste Gerichtshof (OGH) zuständig. Dieser kann einen Freispruch jedoch nur aufheben, wenn gravierende Verfahrensfehler festgestellt werden.

Hilfe in Krisensituationen für Leser:

Wenn Sie sich selbst in einer Krisensituation befinden: Suchen Sie professionelle Hilfe auf. Befindet sich jemand in Ihrem Umfeld in einer Krisensituation: Bieten Sie ein Gespräch beziehungsweise Unterstützung an, gemeinsam professionelle Hilfe zu kontaktieren:

Telefonseelsorge OÖ: 142

Chat- und Onlineberatung der Telefonseelsorge: onlineberatung-telefonseelsorge.at

Krisenhilfe OÖ: 0732 2177

Rat auf Draht für Kinder und Jugendliche: 147


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden