OÖ. Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn man durch den Wehr- oder Zivildienst nachweisbar einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hat.

Die Aufforderung zur Stellung bekommen alle männlichen österreichischen Staatsbürger im Jahr ihres 18. Geburtstages vom Militärkommando. Es ist wichtig, dass dieser Termin auf jeden Fall wahrgenommen wird, andernfalls muss man mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Stellung wird die Tauglichkeit festgestellt. Ein Aufschub des Grundwehrdienstes ist nur dann möglich, wenn dadurch ein erheblicher Nachteil in der Ausbildung entsteht. Dieser Antrag auf Aufschub sollte am besten schon direkt bei der Stellung eingebracht werden, unbedingt aber innerhalb von sechs Monaten ab dem Stellungstermin. Dazu einfach ein formloses Schreiben verfassen, in welchem die Gründe erklärt und entsprechende Nachweise, wie z.B. der Lehrvertrag, beigelegt werden. Die Ausbildung muss in jedem Fall vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen haben und aktuell noch andauern.
Alle Fragen zum Thema Stellung, Bundesheer oder Zivildienst können am 6. November von 14 bis 16 Uhr persönlich, per Mail oder telefonisch beim Infonachmittag im JugendService Wels beantwortet werden. Mehr Infos gibts auf www.jugendservice.at/pflicht-freiwilligendienst
Verfasserin: Gudrun Wiesinger (JugendService Linz)
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