Im Landtag beschlossen: Krankenfürsorge für die Bediensteten der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände wird eigenständig
OÖ/LINZ. Die Krankenfürsorge für die Bediensteten der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände wird neu aufgestellt, wurde am Donnerstag in der Oö. Landtagssitzung in Linz beschlossen. Dieser Schritt wurde schon länger diskutiert.

Der Landtag hat einstimmig das neue Landesgesetz über die Krankenfürsorge für Gemeinden (Oö. KFGG) beschlossen. Die Reform wurde unter der zuständigen Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) vollzogen – eine Aufgabe, die lange als nahezu unlösbar galt.
Die Hindernisse waren aufgrund vieler Beteiligter und komplexer Struktur sowie Sorgen vor Schlechterstellung groß.
Im Sommer 2025 aber tritt nun das Oö. KFGG in Kraft. Die Krankenfürsorge für Gemeinden (KFG) erhält dadurch eine eigene Rechtspersönlichkeit, kann Ansprüche ihrer Versicherten selbstständig vertreten und Verträge abschließen. Das zentrale Steuerungsorgan wird der Verwaltungsrat mit 13 Gemeindevertretern sein.
„Durch das neue Gesetz wird die KFG nach einem zähen Ringen, das sich über zwei Jahrzehnte erstreckte, nun endlich eigenständig. Für die 50.000 betroffenen Versicherten in Oberösterreich sowie die 480 Gemeinden und Gemeindeverbände bringt diese Neuerung ausschließlich Verbesserungen. Leistungsansprüche sollen binnen einer Woche abgewickelt werden, erfahrene Mitarbeiter bleiben der KFG erhalten und mit der KFG-App wird die Digitalisierung der Leistungen weiter vorangetrieben“, so Langer-Weninger.
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