Waldbrandschutzverordnung im Bezirk Vöcklabruck in Kraft
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Aufgrund der andauernden Trockenheit tritt mit 8. März 2025 für alle Gemeinden im Bezirk Vöcklabruck die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft. Diese ist bis 31. Oktober aufrecht.

In den Waldgebieten sämtlicher Gemeinden des Bezirks Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungszonen ist das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen strikt untersagt. Ein Gefährdungsbereich liegt überall dort vor, wo aufgrund der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie sowie der meteorologischen Bedingungen (wie Niederschlag, Windstärke und Windrichtung) ein Übergreifen eines Bodenfeuers oder ein Funkenflug, der benachbarte Waldflächen erreichen könnte, nicht ausgeschlossen werden kann.
Waldeigentümer im Bezirk dürfe dieses Verbot ersichtlich machen. Bei Missachtung drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen.
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