OÖ. Je mehr gebaut wird, desto mehr Flächen werden versiegelt und desto weniger Wasser kann versickern. Retentionsbecken sollen den Kanal entlasten. Regenwasser kann man zur Bewässerung des Gartens verwenden. Eine Nutzwasseranlage im Haus ist mit Vorsicht zu genießen.

Retentionsbecken haben den Zweck, Niederschlagswässer von versiegelten Flächen auf Privatgrundstücken, etwa Dach oder Vorplatz, zu sammeln und gedrosselt wieder in den Boden oder den Kanal abzugeben. Sie sollen die hydraulische Überlastung des Kanalsystems oder der Gewässer verhindern.
Vorschriften
„Retentionsanlagen werden je nach Erfordernis von der Gemeinde als Baubehörde den einzelnen Grundbesitzern im Rahmen des Bauverfahrens vorgeschrieben“, sagt Michael Gutmann von der Abteilung Wasserwirtschaft am Land OÖ. „Retentionsbecken sind so zu dimensionieren, dass die natürlichen Abflussverhältnisse des Grundstücks, also Grünfläche ohne Bebauung, möglichst wieder erreicht werden. Als Richtwert in der Praxis haben sich vier Kubikmeter Speichervolumen je 100 Quadratmeter befestigte Fläche bewährt“, ergänzt Gutmann.
Nutzwasseranlage möglich
Jedes Haus muss laut Anschlusspflicht den Bedarf an Trink- und Nutzwasser ausschließlich aus der Gemeindewasserversorgungsanlage decken. Ausnahmen sind aber möglich. Die Nutzung des Regenwassers zur Bewässerung des Gartens sieht Gutmann unproblematisch, aber „ob sich eine relativ hohe Investition für wenige Kubikmeter Regenwasserspeicher lohnt, ist im Einzelfall zu prüfen. Gerade in Zeiten längerer Trockenphasen muss meist durch das Trinkwassernetz nachgespeist werden.“
Hygiene ist ein Problem
Ein Betrieb zweier Leitungssysteme in einem Objekt, etwa ein Nutzwassersystem für WC und ein Trinkwassersystem für alle anderen Bereiche, klingt zwar logisch, birgt aber gewisse Gefahren, wie Michael Gutmann erklärt: „Durch Fehlinformation der Bürger kann es zu Problemen durch Fehlanschlüsse kommen. Es gibt Verbindungen beider Systeme, etwa wenn in Trockenphasen Trinkwasser in das Nutzwassersystem nachgespeist wird. Hier kann es zu Nutzwassereinträgen oder Keimeinträgen in das Trinkwassersystem kommen.“
Kaum finanzielle Vorteile
Gutmann sagt, dass Wasserversorger ihre Infrastruktur am höchsten Wasserverbrauch bemessen. „Somit fallen auch unabhängig von der abgenommenen Trinkwassermenge Fixkosten an, die abgedeckt werden müssen und üblicherweise auf den Kubikmeterpreis umgelegt werden. Wird vermehrt auf Nutzwassernutzung umgestiegen, so wird der Kubikmeterpreis für das Trinkwasser steigen müssen oder es wird eine Art Grundgebühr eingeführt, wovon zahlreiche Gemeinden schon Gebrauch gemacht haben.“
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