Mittwoch 2. April 2025
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Sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für die Unternehmen werden Bewertungen im Internet immer wichtiger. Als  Orientierungshilfe beeinflussen sie häufig die Kaufentscheidung. Negative Bewertungen sind daher auch öfter das Thema von Streitigkeiten. Was dürfen Sie also in einer Bewertung sagen?
 

AK-Konsumentenberater Mag. Michael Kronlachner
AK-Konsumentenberater Mag. Michael Kronlachner

Kritische und negative Bewertungen sind im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung erlaubt. Sie dürfen aber nicht die Rechte anderer verletzen. Das Gesetz unterscheidet Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen.

Tatsachenbehauptungen können bewiesen werden. Wenn Sie in einer Bewertung wissentlich Unwahrheiten verbreiten und dadurch den Erwerb des Unternehmens gefährden, dann liegt eine Kreditschädigung vor und das Unternehmen kann die Unterlassung und Schadenersatz verlangen.

Meinungsäußerungen sind im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen weder wahr noch falsch. Trotzdem ist hier Vorsicht geboten, da Sie auch hier Persönlichkeitsrechte anderer verletzen können. Sie dürfen andere nicht beleidigen, beschimpfen oder verspotten. Das kann strafrechtliche Folgen wegen Ehrenbeleidigung oder übler Nachrede nach sich ziehen.

Tipp: Bleiben Sie bei der Wahrheit und äußern Sie ihre Meinung in neutralen Worten!

Wenn ein Unternehmen trotzdem die Entfernung einer Bewertung fordert und Ihnen vielleicht sogar schon der Brief eines Rechtsanwalts ins Haus geflattert ist, beraten und unterstützen Sie die Experten/-innen des AK-Konsumentenschutzes gerne.

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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