Gutscheine oder doch Bares schenken?
Wer wenig Zeit hat um die passenden Geschenke zu besorgen oder die Wünsche der Beschenkten nicht genau kennt, greift gerne zu Wertgutscheinen. Auch Wellness- und Übernachtungspakete oder Erlebnis-Boxen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Aber Achtung: Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird, sind die Gutscheine meist wertlos!
Mit Gutscheinen für mehrere Geschäfte (z.B. für die teilnehmenden Geschäfte einer Stadt oder eines Shopping-Centers) ist das Risiko des Verlustes im Konkursfall geringer und der Beschenkte hat mehr Auswahl beim Einlösen.
Unbefristete Gutscheine können grundsätzlich 30 Jahre lang eingelöst werden. Zeitliche Befristungen sind bei gekauften Gutscheinen aber häufig. Nach Ablauf der Befristung verfällt der Gutschein jedoch nicht, sondern der Gutscheinwert ist dann vom ausstellenden Unternehmen zu ersetzen. In der Praxis wird die Einlösefrist bzw. die Gültigkeitsdauer des Gutscheins meist verlängert. Achten Sie trotzdem beim Kauf von Gutscheinen auf eine möglichst lange Einlösefrist, damit der Beschenkte nur Freude damit hat und keinen Ärger beim Verlängern.
Nicht ganz unproblematisch können in der Praxis Gutscheine für Leistungen sein, die von bestimmten Umständen abhängig sind – zum Beispiel Outdoor-Aktivitäten, die nur bei gutem Wetter stattfinden können oder Gruppen-Events mit einer Mindestteilnehmerzahl. Auch Geschenk-Boxen und Hotelgutscheine, die nur über komplizierte Registrierungen oder bei freien Terminen eingelöst werden können, verfallen nicht selten, weil das Einlösen nicht klappt
Ein paar hübsch verpackte Geldscheine als Alternative zu Gutscheinen bieten den Beschenkten alle Möglichkeiten: Es besteht weder ein Konkursrisiko und auch Sonderangebote nach Weihnachten können genutzt werden. Freizeitaktivitäten können frei gewählt werden und mühsames Buchen entfällt. Geldgeschenke müssen nicht langweilig sein. Lassen Sie Ihrer Kreativität beim Verpacken und Überreichen freien Lauf!
Weitere Infos und Tipps finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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