Diese Nebenkosten fallen in Österreich beim Wohnungs- und Grundstückskauf an
OÖ. Damit der Traum vom Wohnungs- und Grundstückskauf nicht von unerwarteten Nebenkosten getrübt wird, lohnt es sich, diese vorab genauer unter die Lupe zu nehmen.
Für die Vermittlung eines Kaufvertrags müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer in der Regel eine Provision bezahlen. Diese ist verhandelbar, und unterliegt, je nach Höhe des Kaufpreises, einer Höchstgrenze. Bei einem Kaufpreis von bis zu 36.336,42 Euro darf die Provision maximal vier Prozent des Wertes betragen. Bei einem Preis von bis zu 48.448,51 Euro sind es maximal 1.453,46 Euro, bei einem Kaufpreis ab 48.448,52 Euro sind es höchstens drei Prozent.
Grunderwerbsteuer und Grundbuchsgebühr
3,5 Prozent vom Kaufpreis sind als Grunderwerbsteuer zu zahlen. Auch für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch fällt eine Gebühr an (1,1 Prozent des Kaufpreises). Wer die zukünftige Eigentumswohnung oder das Grundstück durch eine Hypothek belastet, muss nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts berappen. Tipp: Das Grundbuchsgesuch im Elektronischen Rechtsverkehr stellen, damit spart man sich die Eingabengebühr von 47 bzw. 66 Euro.
Anwalts- oder Notarskosten
Meist wird der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet. Häufig stellt dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch. Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt ungefähr ein bis drei Prozent des Kaufpreises.
Kosten fallen auch für die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften auf den Kaufvertrag für die Grundbuchseintragung an. Die Kosten hierbei richten sich nach dem Kaufpreis.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden