OÖ. Viele Schüler nutzen die Ferien als Gelegenheit, um sich mithilfe eines Jobs etwas dazuzuverdienen. Damit dabei auch alles mit rechten Dingen zugeht, sollten ein paar Punkte beachtet werden.

Grundsätzlich darf ein Schüler erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Ferialjob ausüben. Wichtig ist, dass dabei stets ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Dieser regelt nämlich die genauen Aufgaben sowie den Beginn und das Ende der Tätigkeit.
Arbeitszeit
Auch für Ferialarbeiter gilt die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Unter 18-Jährige dürfen pro Tag nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Sonn- und Feiertagsarbeit ist nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen beispielsweise für das Gastgewerbe. Was Pausen angeht, hat jeder Anspruch auf eine halbe Stunde, sofern die tägliche Arbeitszeit 4,5 Stunden überschreitet. Die Arbeiterkammer rät Ferialarbeitern außerdem, die eigenen Arbeitszeiten stets mitzuschreiben. Sollte es nämlich zu einem Problem kommen, hat der Schüler entsprechende Beweismittel.
Die richtige Bezahlung
Gut zu wissen: Auch für einen Ferialjob muss der Arbeitgeber ein dem Kollektivvertrag entsprechendes Gehalt ausbezahlen. Sollte es Schwierigkeiten bei einem Ferialjob geben, so können sich die Betroffenen zum Beispiel an die jeweilige Bezirksstelle der Arbeiterkammer wenden.
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