Urlaub stornieren: Nicht abwarten, sondern abwiegen
OÖ. Die Verunsicherung ist groß, wie es aufgrund von Corona mit bereits gebuchten Reisen, Hotelübernachtungen oder Flügen weitergeht. Vor allem die Frage nach der kostenlosen Stornierung von Reisen wird in diesem Zusammenhang häufig gestellt. Wenn Konsumenten mit Reiseunternehmen keine geeignete Lösung finden, kann in vielen Fällen die Verbraucherschlichtung helfen. Das Angebot ist kostenlos.

„Ab wann wir unseren Urlaub wieder in vollem Umfang genießen werden können und auch wieder Reisen in andere Länder ohne Einschränkungen planen können, ist aktuell nicht absehbar. Die Krisensituation bietet zumindest vielen die Chance, Österreich als Urlaubsdestination neu zu entdecken. Es muss ja vielleicht nicht immer der All-inclusive-Urlaub in fernen Ländern sein“, so der Landesrat für Konsumentenschutz Stefan Kaineder. Er rät bei Problemen rund um Stornierungen, die Verbraucherschlichtung Austria zu kontaktieren, die in solchen Fällen kostenlos berät.
Wann ist ein kostenloser Storno möglich?
„Leider greift die Reisestornoversicherung – weil eine Pandemie explizit ausgeschlossen ist – sehr häufig nicht“, so Joachim Leitner von der Verbraucherschlichtung Österreich. Man sollte sich aber jedenfalls die Versicherungsbedingungen genau ansehen und überprüfen, in welchen Fällen eine Deckung gegeben sei.
Wenn man aber tatsächlich nicht reisen kann, weil die Pauschalreise ohnehin vom Veranstalter abgesagt wurde oder eine Reisewarnung der höchsten Stufe 6 ausgerufen ist, sei ein kostenloser Storno natürlich möglich. „Das Gesetz ist klar: Der Reisende hat hier grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung der getätigten Zahlungen.“ Auch gelte dies, wenn eine Pauschalreise wesentlich von der eigentlich gebuchten Reise abweicht. „Wenn sich etwa das Reiseland oder die Reisezeit enorm ändert, wenn bei einer Kreuzfahrt die Route eine andere ist – das sind auch Gründe, wo ein kostenloser Storno möglich ist“, erklärt Leitner.
Gutscheine oder Geld zurück?
Es besteht keine Verpflichtung, einen Gutschein oder eine Umbuchung anstatt der Rückerstattung anzunehmen. „Man kann dem Unternehmen aber angesichts der starken Belastung damit helfen Liquidität zu sichern“, so Leitner. Aber: Gutscheine sind nicht insolvenzgesichert.
Wann kann kostenlos storniert werden?
Wenn man eine Reise kostenlos stornieren will, kann man dies erst unmittelbar vorher, etwa eine Woche davor. Die Reise muss dann auch unzumutbar sein.
Würde die Reise hingegen erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden, kann noch nicht kostenlos storniert werden. Hier müsste also erst die weitere Entwicklung abgewartet werden. “Wenn jemand die Reise keinesfalls antreten möchte, egal wie sich die Lage entwickelt, ist es in gewisser Weise ein Glücksspiel“, so Leitner.
Je früher man storniert, umso geringer sind die regulären Stornokosten. Wartet man hingegen zu, kann es einerseits sein, dass man gar keine Stornogebühren zahlen muss, weil eine Reise bis zum Schluss unzumutbar ist und somit kostenlos storniert werden kann. Andererseits kann es aber auch sein, dass sich die Lage beruhigt und somit eine sehr hohe Stornogebühr zu zahlen wäre.
Reise erst in Corona-Zeit gebucht
Wer seine Pauschalreise erst während der Corona-Krise gebucht hat, kann nicht einfach kostenlos stornieren. Der Reisende ist in diesem Fall nicht davon überrascht worden, dass eine Reise nicht stattfinden kann.
Flug annulliert oder stornieren
Wer keine Pauschalreise gebucht hat: Wurde der Flug gestrichen, besteht Anspruch auf Rückzahlung, oder wenn vom Konsumenten gewollt, auf einen Gutschein oder Umbuchung.
Ist der Flug nicht gestrichen, man möchte aber kostenlos stornieren, wird dies ziemlich schwierig. Grundsätzlich sollte man hier mit der Fluglinie Kontakt aufnehmen und Möglichkeiten auslosten.
Hotel geschlossen oder Wunsch nach Stornierung
Ist das Hotel am Zielort geschlossen, hängt es vom Recht des Staates ab, ob eine Stornogebühr gezahlt werden muss. Will man das gebuchte Hotel selbst stornieren, ist gegebenenfalls ohnehin noch ein kostenloser Storno möglich. Steht der Aufenthalt kurz bevor, kommt es wieder auf das Recht des Staates an.
Unterstützung durch Verbraucherschlichtung
Leitner rät jedenfalls, in allen Fälle zuerst zu versuchen, mit dem jeweiligen Unternehmen eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht funktionieren, kann die Verbraucherschlichtung kontaktiert werden.
Bei Fluglinien rät er zudem zu Geduld, man sollte damit rechnen, dass es hier mehrere Wochen dauern kann, bis das Geld rückerstattet wird.
Hier kann ein Erstkontakt über passagier.at erfolgen. Die Verbraucherschlichtung kann für allgemeine Fragen telefonisch, bei einem konkreten Fall über ein Formular auf der Homepage kontaktiert werden.
„Die große Frage ist: Will ich die Reise antreten? Wenn nein, dann sollte ich mich schon jetzt mit der Stornierung auseinandersetzen, wenn ja, dann sollte man zuwarten“, so Landesrat Stefan Kaineder.
Zur Verbraucherschlichtung Austria
Die Verbraucherschlichtung Austria ist eine von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich. Sie hilft Konsumenten und Unternehmen dabei, Streitigkeiten rasch und außergerichtlich beizulegen.
Zum Aufgabenbereich der Verbraucherschlichtung zählen insbesondere Streitigkeiten bei Warenkäufen, Reiseproblemen, Streitigkeiten mit Handwerkern, Probleme bei Fremdwährungskrediten und Versicherungen oder bei der Kündigung von Abos und Mitgliedschaften. 2019 erledigte die Verbraucherschlichtung Austria über 800 Schlichtungsanträge. Mehr als 100 davon betrafen den Reisesektor. In insgesamt 81 Prozent der Fälle haben Unternehmen an den freiwilligen Verfahren mitgewirkt. Eine Einigung konnte in 66 Prozent aller Schlichtungsfälle erreicht werden.
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