Brucknerhaus-Affäre: Erster Gerichtstermin am Donnerstag
LINZ. In der Brucknerhaus-Affäre startet am Donnerstag die erste Gerichtsverhandlung – konkret startet am Landesgericht Linz der Prozess des fristlos entlassenen künstlerischen Geschäftsführers der LIVA Dietmar Kerschbaum gegen die Stadt Linz bzw. LIVA. Kerschbaum fordert wie berichtet in Summe knapp drei Millionen Euro.

In einer ersten Tagsatzung soll der Prozessablauf festgelegt werden.
Laut Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht erhebt Kerschbaum mehrere Feststellungsbegehren rund um seinen Dienstvertrag, der bis Ende Juli 2027 gelaufen wäre. Er fordert das entgangene Gehalt, zudem geht es um entgangene weitere Engagements als Sänger oder Kunstmanager.
Außerdem fordert Kerschbaum laut Mitteilung des Landesgericht 105.000 Euro an Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung. 35.000 Euro Schadenersatz wegen eines verhinderten Engagements in Peking und 10.000 Euro Schmerzensgeld, „weil der Kläger aufgrund der Mobbingvorwürfe durch den faktischen Geschäftsführer der LIVA (den ehemaligen Bürgermeister Klaus Luger) in psychotherapeutischer Behandlung sei“, wie es heißt.
Die Stadt Linz bzw. LIVA bestreitet die Forderungen und behauptet das Vorliegen von Entlassungsgründen – darunter die Verletzung von Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat, Untreue im Zusammenhang mit dem Lido-Sounds-Festival, Verwendung von betrieblichen Ressourcen für private Zwecke, Spesenabrechnungen in unzulässiger Höhe und problematisches Führungsverhalten. Die Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche sowie die Feststellungsbegehren werden bestritten, es liege auch keine Verletzung der Fürsorgepflicht vor.
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