Donnerstag 6. März 2025
KW 10


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Bis zu 500 Euro Geldstrafe: Lignano verbietet Badebekleidung

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 28.04.2024 22:46

LIGNANO SABBIADORO. Die Stadtverwaltung von Lignano Sabbiadoro hat eine neue Verordnung eingeführt, die das Tragen von Bikinis und Badehosen in den Straßen der Stadt verbietet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den „Anstand und die Würde“ des Ortes zu wahren.

Symbolbild: corradobarattaphotos/stock.adobe.com
Symbolbild: corradobarattaphotos/stock.adobe.com

Die Verordnung besagt ausdrücklich, dass es untersagt ist, sich in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen in Badebekleidung oder oben ohne zu bewegen. Ausnahmen gelten lediglich für Kinder unter zwölf Jahren sowie für bestimmte Bereiche wie die Strandpromenaden, die Lagunenpromenaden und die Hafenbereiche.

Begründung der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erhofft sich mit der Einführung dieser Verordnung, dass unangemessenes Verhalten, das als störend für das Stadtbild empfunden wird, unterlassen wird. Die Stadträtin für die örtliche Polizei, Liliana Portello, betonte, dass häufig Verhaltensauffälligkeiten bei in Badegewand bekleideten Touristen beobachtet werden. Dies soll insbesondere in stark frequentierten touristischen Gebieten wie Lignano vorkommen.

Bewahrung des Stadtbildes und der Lebensqualität

Die Stadtverwaltung argumentiert, dass die Duldung solcher unangemessenen Verhaltensweisen nicht nur die Lebensqualität der Einwohner und Touristen beeinträchtigt, sondern auch das Image und das touristische Angebot der Stadt negativ beeinflussen kann.

Hohe Strafen

Gemäß der neuen Verordnung werden Personen, die gegen das Verbot verstoßen, zur sofortigen Anpassung ihrer Kleidung aufgefordert und können mit Sanktionen belegt werden. Die Geldstrafe soll bei Verstoß bis zu 500 Euro betragen. Lignano ist nicht die erste Stadt in Italien mit dieser Verordnung. In Riccione, Caorle oder Sorrent soll das Tragen von Badekleidung innerhalb der Städte ebenfalls untersagt sein.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden