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Eintritt nach Venedig: Neue Regelung für Tagesgäste ab April 2025 – alle Infos zur Gebühr und Online-Registrierung

Tips Logo Thomas Leitner, 11.04.2025 09:53

ITALIEN/VENEDIG. Die Lagunenstadt Venedig reagiert auf den Massentourismus: Ab April 2025 müssen Tagesbesucher an 54 Tagen Eintritt zahlen und sich vorab online registrieren – sonst drohen hohe Strafen bis zu 300 Euro.

Lagunenstadt Venedig. (Foto: Tom Leitner)
Lagunenstadt Venedig. (Foto: Tom Leitner)

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen Europas – doch die Touristenmassen werden der Lagunenstadt zunehmend zur Belastung. Um dem „Overtourism“ entgegenzuwirken, setzt die Stadtverwaltung 2025 verstärkt auf ein Zutrittsgeld für Tagesgäste. Wer Venedig ohne Übernachtung besuchen möchte, muss an insgesamt 54 Tagen zwischen April und Juli eine Eintrittsgebühr zahlen – und sich vorab online registrieren.

Die Maßnahme gilt erstmals ab Karfreitag, dem 18. April 2025, bis einschließlich Sonntag, 4. Mai. Danach wird das Zutrittsgeld jeweils freitags bis sonntags sowie am italienischen Nationalfeiertag, dem 2. Juni, erhoben – und zwar bis einschließlich 27. Juli. Die Gebühr fällt täglich zwischen 8:30 und 16:00 Uhr an und betrifft ausschließlich Tagesbesucher.

Der Standardtarif liegt bei fünf Euro pro Person. Wer sich jedoch erst vier Tage vor dem Besuch oder noch kurzfristiger anmeldet, zahlt das Doppelte – zehn Euro. Die Buchung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Portal der Stadt. Nach erfolgter Registrierung erhalten Besucher einen QR-Code, der an Kontrollpunkten – etwa am Bahnhof Santa Lucia oder an Zugängen zur Altstadt – vorzuzeigen ist. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 300 Euro.

Keine Kontingente, aber Registrierung auch bei Befreiung notwendig

Eine gute Nachricht für viele Besucher: Für das Jahr 2025 sind keine Besucherkontingente oder flexible Preisstaffelungen je nach Andrang vorgesehen. Trotzdem ist die Registrierung auch für befreite Personengruppen in den meisten Fällen verpflichtend. Ausnahmen gelten lediglich für Kinder unter 14 Jahren sowie für Personen mit Wohnsitz oder Geburtsort in der Gemeinde Venedig – hier reicht ein Nachweis.

Von der Gebühr befreit sind unter anderem Übernachtungsgäste, Schulausflüge, Teilnehmer an Sportveranstaltungen oder Begräbnissen sowie pflegebedürftige Personen mit Begleitpersonen. Auch Inhaber der Europäischen Behindertenausweises müssen nicht zahlen – der QR-Code zur Kontrolle ist dennoch vorab online zu beantragen.

Kleinere Gruppen, keine Lautsprecher: Neue Regeln für Führungen

Um das Stadtbild und die Lebensqualität der Bewohner zu schützen, führt Venedig weitere Maßnahmen ein: Geführte Gruppen dürfen künftig maximal 25 Personen umfassen, zudem ist der Einsatz von Lautsprechern untersagt.

Tipp für entspannte Reisen: Wer Venedig abseits der Hauptsaison besucht oder alternative Orte rund um die Lagune wählt, erlebt die Faszination der Region stressfreier – und oft authentischer.


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