Mittwoch 5. März 2025
KW 10


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Verwendung von Insektenmehl in Lebensmitteln: Bäckermeister aus Engerwitzdorf klärt auf

Paulina Straßer, 28.02.2025 12:24

ENGERWITZDORF. Seit einiger Zeit seien Gerüchte, Unterstellungen und Unwahrheiten über Mehlwürmer in Lebensmitteln im Umlauf, so Reinhard Honeder, Innungsmeister des oö. Lebensmittelgewerbes. Der Inhaber der gleichnamigen Familienbäckerei in Engerwitzdorf klärt nun darüber auf.

Reinhard Honeder, Landesinnungsmeister der oö. Lebensmittelgewerbe (Foto: Rahmanovic)
Reinhard Honeder, Landesinnungsmeister der oö. Lebensmittelgewerbe (Foto: Rahmanovic)

„In den letzten Wochen mehren sich die Anfragen bezüglich einer EU-Verordnung, die die Verarbeitung von Insekten in Lebensmitteln, also auch in Brot, Nudeln oder Backwaren genau regelt. Die Aufregung über angebliches Insektenmehl im Essen ist groß. Dabei werden in der Öffentlichkeit und vor allem über die sozialen Medien unzählige Unterstellungen, Halb- und Unwahrheiten verbreitet“, so Reinhard Honeder. „Die Debatte ist völlig neben der Spur, denn es wird der Eindruck erweckt, dass Insekten als billige Zutat einer Vielzahl an Lebensmitteln einfach so beigemischt werden. Oder schlimmer noch, dass Insekten nun bei der Verarbeitung von Getreide einfach mitverarbeitet werden können. Das ist alles Quatsch! Mehl bleibt Mehl“.

Kilopreis zwischen 50 und 200 Euro

Immer wieder werde Betrieben unterstellt, das Insektenmehl heimlich in die Produkte einzuarbeiten und so den Konsumenten unterzujubeln. „Das machen wir natürlich nicht. Denn neben den drohenden rechtlichen Konsequenzen wäre Insektenmehl bei einem Kilopreis von 50 bis 200 Euro betriebswirtschaftlich völlig schwachsinnig. Kein Unternehmer wäre so dumm und macht ein Verlustgeschäft, nur um den Kunden etwas unterzujubeln“, so der Landesinnungsmeister. Die Verwendung von Insektenmehl sei nur erlaubt, wenn die Ware - verpackte als auch offene - explizit damit gekennzeichnet sei.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden

Antworten
Annemarie M.
Annemarie M.
01.03.2025 08:30

Verwendung Insektenmehl

Groß und deutlich anschreiben muss Gesetz sein. Jeder kann das Zeug ja essen wenn er will. Was kommt als nächstes? Gebratene Ratten?