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Neue Regelung: Schwäne am Attersee dürfen gezielt entnommen werden

Thomas Leitner, 11.02.2025 20:26

ATTERSEE. Die OÖ Landesregierung reagiert auf die steigende Zahl an Schwänen im Attersee-Gebiet und erleichtert die Entnahme von Problemvögeln. Mit einer neuen Verordnung soll eine schnelle und kontrollierte Regulierung ermöglicht werden.

Schwäne grasen mitten unter Badegästen in Weyregg am Attersee. (Foto: Tom Leitner)
  1 / 2   Schwäne grasen mitten unter Badegästen in Weyregg am Attersee. (Foto: Tom Leitner)

Landwirte und Gemeindeverantwortliche rund um den Attersee beklagen schon länger die Auswirkungen der wachsenden Population von Höckerschwänen. Neben erheblichen Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen hinterlassen die Vögel große Mengen an Kot, der das Futter für Rinder unbrauchbar machen kann. „Wir zählten vor zwei Jahren auf einer einzigen Wiese 70 Schwäne“, berichtet Rudolf Hemetsberger (Grüne), Bürgermeister der Gemeinde Attersee den OÖNachrichten. Auch Badegäste melden immer wieder Probleme mit den Tieren.

Bisher war die Rechtslage komplex: Schwäne genießen ganzjährigen Schutz, unterlagen aber gleichzeitig dem Jagdgesetz. Dies führte zu paradoxen Situationen: Landwirte konnten Schadenersatz verlangen, obwohl Jäger die Tiere nicht regulieren durften. Zudem verzögerten Einsprüche von Naturschutzorganisationen die Umsetzung von Abschussbescheiden oft monatelang.

Mit der neuen „Federwildmanagementverordnung“ (FMV0) soll nun eine klare Regelung geschaffen werden. Jährliche Bestandserhebungen durch Experten bestimmen künftig für jede Region ein Abschusskontingent. Betroffene Landwirte können dann bei speziell geschulten Jägern die „Entnahme“ beantragen. Die Landesregierung prüft den Antrag und erteilt, sofern das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist, innerhalb weniger Tage eine Abschussanweisung. Während der Brutzeit bleibt das Erlegen von Schwänen weiterhin verboten.

Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) betont: „Die neue Regelung gibt uns im Bedarfsfall sofortige Handlungsfähigkeit, gewährleistet aber zugleich den Artenschutz. Wir können den Schaden reduzieren, ohne den Bestand zu gefährden.“

Auch die Jägerschaft versichert einen verantwortungsvollen Umgang mit der neuen Regelung. „Kein Jäger hat ein Interesse daran, einen Schwan zu töten“, erklärt Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner. „So etwas macht doch keine Freude.“