Mit 1.1.2019 startete die vereinheitlichte Einlagensicherung. Durch eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung soll die Leistungsfähigkeit des Systems erhöht werden. Es erfolgt ein schrittweiser Aufbau eines Einlagensicherungsfonds bis zum Jahr 2024.

In Österreich gibt es nun 2 Sicherungseinrichtungen:
- Die Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H., die die bisherigen Sicherungseinrichtungen der Banken und Bankiers, der Hypobanken, der Volksbanken und der Raiffeisenbanken ersetzt,
- und die Sparkassen-Haftungs GmbH als institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen.
Die Höhe der abgesicherten Beträge bleibt gleich:
- 100.000 Euro oder Gegenwert in fremder Währung pro Person und Bank inklusive Zinsen bis zum Tag des Eintretens des Sicherungsfalls bzw.
- 500.000 Euro für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der Gutschrift, wenn es sich um Einlagen aus Immobilientransaktionen von privat genutzten Wohnräumen, Einlagen, die gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse knüpfen (Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod), Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührenden Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung handelt.
Im Haftungsfall braucht kein Antrag an die Sicherungseinrichtung (ausgenommen im Falle der erhöhten Sicherungssumme von 500.000 Euro) gestellt werden. Es reicht, wenn der Sicherungseinrichtung ein Konto für die Überweisung bekannt gegeben wird. Die Erstattungsfrist beträgt ab dem 1.1.2019 15 Tage und wird bis 2024 sukzessive verringert: Ab 1.1.2021 bis 31.12.2023 beträgt die Erstattungsfrist 10 Tage, ab 1.1.2024 nur mehr 7 Tage.
Weitere Informationen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.
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