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Zinsenloses Darlehen: Hilfe für erste Wohnungsfinanzierung

Tips Logo Leserartikel Online Redaktion, 30.03.2019 09:00

OÖ. Für junge Menschen ist das Wohnen oft eine große finanzielle Belastung. Mit dem Startpaket Wohnen und einem zinsenlosen Darlehen bietet die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) Unterstützung.

Das zinsenlose Darlehen fürs Wohnen soll junge Menschen bis zum Alter von 35 Jahren bei der Finanzierung der eigenen vier Wände unterstützen. Foto:  Wodicka
Das zinsenlose Darlehen fürs Wohnen soll junge Menschen bis zum Alter von 35 Jahren bei der Finanzierung der eigenen vier Wände unterstützen. Foto: Wodicka

Seit rund einem Jahr bietet die AKOÖ diese finanzielle Unterstützung fürs Wohnen für junge Menschen. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Angebot jetzt erweitert. Zum Beispiel wird die maximale Höhe des zinsenlosen Darlehens zur Finanzierung der vorgeschriebenen Eigenmittel an den Baukosten oder einer vorgeschriebenen Kaution auf 10.000 Euro verdoppelt.

Voraussetzung: Alter von 18 bis 35 Jahre

„Das Darlehen steht jedem Mitglied im Alter zwischen 18 und 35 Jahren einmalig zur Verfügung“, sagt AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer. 120-mal wurde das Darlehen bereits in Anspruch genommen, durchschnittlich betrug es 2.200 Euro. Innerhalb von 48 Monaten muss der Kredit dann abbezahlt werden. Man erspart sich dabei die Kreditzinsen und Gebühren, bei 2.200 Euro Kreditsumme sind das etwa 460 Euro Ersparnis.

Finanzierung von Mietkaufwohnungen

Neu ist außerdem, dass jetzt auch Mietkaufwohnung und die Sanierung der ersten Wohnung mit diesem Darlehen finanziert werden können.

Einfache Antragstellung

Die Abwicklung ist einfach: Auf der Website der AKOÖ kann man sich das Antragsformular herunterladen. Dem unterschriebenen Formular müssen nur mehr Unterlagen wie Lohnzettel und eine Ausweiskopie beigefügt werden. Bei erforderlichen Zahlungen für eine Miet- oder Mietkaufwohnung erfolgt der Nachweis durch den Wohnungsanbieter, bei der Finanzierung einer förderbaren Sanierungsmaßnahme ist die Rechnung vorzulegen. Zusätzlich dienen ein Grundbuchauszug und ein Meldezettel als Nachweis für die Eigentumsverhältnisse und die Nutzung als Hauptwohnsitz.

Weitere Infos: www.ooe.arbeiterkammer.at oder 0732/6906-3140.

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