„Die Umsatzsteuer kann man sich nur mit einem Brief zurückholen“
OÖ. Verliert ein privater Bauherr einen Prozess gegen eine Baufirma, kann der Private sich die Umsatzsteuer der Rechtsanwaltskosten des Gegners zurückholen – nur macht das fast niemand.

Voraussetzung für diese Konstruktion ist, dass ein Privater eine Rechnung nicht bezahlt hat, den Prozess verliert und vom Richter verpflichtet wird, die offene Rechnung, die Zinsen und auch die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu zahlen. In den Rechtsanwaltskosten ist immer auch die Umsatzsteuer enthalten. Die gewinnende Firma kann sich – wenn sie umsatzsteuerpflichtig ist – die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen und bekommt sie zusätzlich vom Privaten gezahlt, der den Prozess verloren hat. „Gerade bei Bauprozessen ist das ein beachtliches Körberlgeld“, sagt der Linzer Rechtsanwalt Harald Pohlhammer.
So kommt man an das Geld
Es braucht lediglich einen eingeschriebenen Brief an die Firma, die gewonnen hat. „Darin muss stehen „Ich habe gezahlt, ich möchte diesen Umsatzsteuerbetrag zurückbekommen“. Diese Forderung geht einhundertprozentig durch“, sagt Pohlhammer, „leider wissen das viele Private nicht.“
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