Wohnungssuche, Umzugskisten packen, das neue Heim einrichten: Wer seinen Wohnsitz von A nach B verlagert, hat viel um die Ohren. Als kleine Hilfe sind im Nachfolgenden die wichtigsten Punkte, die vor und nach einem Umzug anfallen, zusammengefasst.

Die To-Do-Liste fängt mit der fristgerechten Kündigung des Mietvertrags an. Welche Fristen hierbei gelten, sind im nächsten Absatz aufgelistet – ebenso wie die wichtigsten An- und Abmeldungen sowie Tipps zur Übersiedelung an sich.
Kündigung des Mietvertrags
Allen voran steht eine fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages. Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der Vertragsbefristung. Befristete Mietverträge können seitens des Mieters vorzeitig gekündigt werden – in diesem Fall gilt die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist oder die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Unbefristete Mietverträge können jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Tipp: eine Miet-Endabrechnung anfordern. Ebenso wichtig ist die Kündigung sämtlicher Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung.
An- und Ummeldungen von Fernwärme, Gas und Strom
Ab- beziehungsweise umgemeldet werden müssen Fernwärme/Gas und Strom, Telefon/Internet, Radio und Fernsehen (GIS), Kabelanschluss, Müllabfuhr beziehungsweise Abfallentsorgung. Bei Kindern unbedingt an die rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung, Schule oder Hort denken. Rückt die Übersiedelung näher, empfiehlt es sich, einen Nachsendeauftrag für die Post zu beantragen. Auch die Haushaltsversicherung sollte rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informiert werden, da meist der Versicherungsschutz auch für die Übersiedelung gilt. Ein Ablesen der Zählerstände (Gas, Strom, Wasser, Heizung) ist sowohl in der alten als auch in der neuen Unterkunft ein Muss. Tipp: Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug mittels Fotos dokumentieren.
Wichtiges nach dem Umzug
Nach dem Umzug sind einige Fristen zu beachten, wie bei der An-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes: Für die Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder „Nebenwohnsitzes“ ist drei Tage Zeit, für die Ummeldung (bisheriger Hauptwohnsitz soll zum „Nebenwohnsitz“ werden oder umgekehrt) gilt eine einmonatige Frist. Umgemeldet gehören auch das Auto, Motorrad etc. sowie gegebenenfalls der Hund.
Adressänderung bekanntgeben
Schnellstmöglich muss der Arbeitgeber oder das Arbeitsmarktservice (AMS) über die neue Adresse informiert werden. Auch Behörden und Ämter, wie das Finanzamt, sowie Versicherungen, Ausbildungsstätten, Vereine, Glaubensgemeinschaften, Ärzte und laufende Abonnements sollten die neue Adresse so bald als möglich erhalten. Wichtig bei der Kfz-Zulassungsbescheinigung: Ändert sich die zuständige Behörde (Kennzeichen ändert sich), ist diese innerhalb einer Woche über die Adressänderung zu informieren.
Nach der erfolgten Übersiedelung nicht vergessen: den Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben und das neue Heim mit Versehen des eigenen Namens am Türschild einweihen.
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