Dienstag 25. März 2025
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Wie viel Urlaub man bekommt, wann man ihn nehmen darf und wann er verjährt, darüber informiert unter anderem die Arbeiterkammer.

Wie viel Urlaubsanspruch ein Arbeitnehemr hat, ist genau geregelt. * Foto: Wodicka
Wie viel Urlaubsanspruch ein Arbeitnehemr hat, ist genau geregelt. * Foto: Wodicka
Pro Arbeitsjahr bekommt ein Arbeitnehmer fünf Wochen bezahlten Urlaub. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem man in die Firma eingetreten ist. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Fünf Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).   Urlaubsanspruch   Der Anspruch auf Urlaub wächst in den ersten sechs Monaten - im Verhältnis zu jener Zeit, die man schon im Unternehmen arbeitet. Mit Beginn des siebten Monats hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (fünf Wochen). Ab Beginn des zweiten Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.   Verjährung des Urlaubs Der Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Man hat drei Jahre Zeit, um den Urlaub zu verbrauchen. Wenn zum Beispiel vom Urlaub, der am 1.1.2012 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, hat man das volle Jahr 2013 und 2014, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.   Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte   Wer Teilzeit arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist, hat auch Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.   Mehr Urlaub für Langgediente   Ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr gibt es eine sechste Urlaubswoche. Man muss aber nicht alle Arbeitsjahre beim aktuellen Arbeitgeber verbracht haben. Gemäß Gesetz werden z.B. angerechnet: - Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen soweit diese in EWR-Staaten bestanden und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben (max. 5 Jahre insgesamt)             - Schulzeiten: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)     - Studienzeiten: bis zu 5 Jahren, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu) -  Gibt es Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten, werden zusammen maximal 7 Jahre angerechnet.     - Liegen darüber hinaus Zeiten eines abgeschlossenen Studiums vor, werden insgesamt maximal 12 Jahre angerechnet.                                                        

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