Die WKOÖ bekennt sich dazu, kranken Mitarbeitern zur raschen Genesung die besten Leistungen zukommen zu lassen. Gerade im Krankenstandsbereich finden sich immer wieder überschießende Gesetzesbestimmungen, die mit dem Prinzip eines vernünftigen und gerechten Sozialstaates nicht vereinbar sind, heißt es von Seiten der WKOÖ. Wie etwa die Regelung, wonach auch bei Langzeitkrankenständen laufend ein neuer Urlaubsanspruch entsteht.
Dass ein Arbeitnehmer, der wegen Krankheit oder Unfall ein ganzes Jahr ausfällt, trotzdem Anspruch auf fünf oder sechs Wochen Jahresurlaub hat, ist aus Sicht der Wirtschaft unverständlich. Dieser Urlaub bleibt einfach „stehen“ und wird somit für den Arbeitgeber zur zusätzlichen Last. Und fällt ein Mitarbeiter länger aus, verschärft sich dieses Problem für seinen Arbeitgeber immer weiter, da die Verjährungsregel hier nicht greift.
WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner sagt dazu: „Das widerspricht doch jeglichem Hausverstand. Sozial ist, was Ausgleich schafft und dem Betroffenen wirksam hilft, aber nicht, was zu einer sachlich völlig ungerechtfertigten Besserstellung des Dienstnehmers auf Kosten des Betriebes führt.“
Der Präsident der WKO Oberösterreich fordert daher, das Urlaubsgesetz rasch dahingehend zu reparieren, dass es zukünftig jedenfalls während entgeltfreier Zeiten — also nach Erlöschen der Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers — keinen Erwerb von Urlaubsansprüchen gibt. „Soziale Gerechtigkeit darf keine Einbahnstraße sein — auch Arbeitgeber haben das Recht auf ausgewogene Lösungen, die den Interessenslagen beider Seiten gerecht werden“, betontTrauner.