Für alle ab 1955 geborenen gilt das neue Pensionskonto. Darunter darf man sich aber kein „Konto“ im herkömmlichen Sinn vorstellen, man kann dort kein Geld überweisen und auch keines abheben. Das Pensionskonto ist ein virutelles Konto, auf das alle Beiträge zur Pensionsversicherung fließen, und zwar als Gutschrift.
Alle Gutschriften, die man im Laufe des Lebens bekommt, werden dort gesammelt und jährlich der allgemeinen Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. So kann man in Zukunft mitverfolgen, wie sich sein Pensionsanspruch jährlich entwickelt.
Gesamtgutschrift
Bei Pensionsantritt wird aus der Summe aller Gutschriften (= Gesamtgutschrift) eine monatliche Bruttopension berechnet, die man14 Mal im Jahr bekommt. Es geht also nicht, die Gesamtgutschrift auf einmal abzuheben, denn diese dient nur der Berechnung der gesetzlichen Pension. Auf die Pension hat man Anspruch, so lange man lebt. Es besteht kein Grund zur Sorge, dass das Guthaben auf dem Pensionskonto eines Tages aufgebraucht ist.
Zuschläge oder Abschläge
Die erworbene Pensionsleistung, die im Pensionskonto ausgewiesen wird, bekommt man nur, wenn man zum Regelpensionsalter in Pension geht. Geht ein Arbeitnehmer früher, gibt es Abschläge. Geht man später, bekommt man dafür einen Bonus und die Pension fällt höher aus.