Neue Bestimmungen für Einreise nach Großbritannien
Ö/OÖ/LONDON. Ab 2. April brauchen Reisende aus den EU- bzw. EWR-Staaten für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Reisegenehmigung. Die Kosten betragen zehn englische Pfund. Die Arbeiterkammer OÖ gibt Tipps und rät zur Vorsicht bei Drittanbietern.

Die elektronische Reisegenehmigung, kurz ETA UK, kann derzeit nur online beantragt werden, über die offizielle Regierungsseite www.gov.uk oder mittels Smartphone-App. Die Genehmigung kostet zehn Pfund, ist dann zwei Jahre gültig.
Nach Bezahlung der Kosten und erfolgter Prüfung sollte normalerweise innerhalb von drei Werktagen die Entscheidung über den Antrag erfolgen. Eine positive Genehmigung erlaubt mehrere Reisen.
Tipps der Arbeiterkammer
ETA UK ist untrennbar mit dem Reisepass des Antragsstellers verbunden. Endet die Gültigkeit des Reisedokuments vor dem Ablauf der Genehmigung, ist auch diese nicht mehr gültig.
Konsumenten beantragen derartige Einreisegenehmigungen oft nicht selber, sondern greifen auf Angebote von Dienstleistern zurück. Die meisten dieser Firmen verlangen jedoch deutlich mehr für die Einbringung des Ansuchens. Rückmeldungen von Betroffenen zeigen, dass die tatsächlichen Kosten auf diesen Internetseiten manchmal versteckt sind und die Anbieter sich außerhalb der EU befinden. Kommt es zu Abwicklungsproblemen, ist eine Kontaktaufnahme dann schwer möglich.
Die Arbeiterkammer OÖ rät daher, die App auf der offiziellen Regierungsseite www.gov.uk unter dem Suchbegriff ETA herunterzuladen, ETA dann selbst über die App zu beantragen.
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