Gebrauchtwagen-Kaufverträge weisen meist Zustandsklassen (ZK) von 1 bis 4 auf. Diese beschreiben den mechanischen Zustand, die Karoserie, den Lack und den Innenraum. Sie legen fest, ob Gewährleistungsansprüche bei ursprünglich vorhandenen Mängeln bestehen.

Wer z.B. ein Auto mit der Zustandsklasse 3 erwirbt, kauft damit einen alters- und kilometernormalen Reparatur- und Wartungsaufwand. Auch unfallbedingte Vorschäden werden mit der Zustandsklasse 3 akzeptiert (nicht so bei ZK 1 oder 2). Das Auto muss aber fahr- und betriebssicher sein.
Die „Pickerlüberprüfung“ ist kein Ersatz für einen Ankaufstest. Wenden Sie sich daher an einen der Autofahrerklubs und lassen Sie einen Ankaufstest durchführen. Vielfach ist es möglich mit dem Verkäufer zu vereinbaren, dass der Kauf von einer positiven Ankaufsüberprüfung abhängt bzw. dabei festgestellte Mängel behoben werden.
Nehmen Sie Einblick in das Serviceheft, den Typenschein und die letzten „Pickerlprotokolle“. So können Sie möglicherweise nachvollziehen, ob der Kilometerstand plausibel ist. Aus dem Serviceheft sollte auch ein bereits durchgeführter oder noch anstehender (teurer) Zahnriemenwechsel zu ersehen sein.
Mündliche Zusicherungen des Verkäufers sollten unbedingt schriftlich (im Vertrag) festgehalten werden. Lassen Sie sich ankaufsentscheidende Umstände und Eigenschaften wie z.B. die Kilometerleistung und die Unfallfreiheit jedenfalls garantieren.
Wird beim Kauf eines Fahrzeuges gleichzeitig ein altes Auto zurückgegeben, so sollten Sie für das Altfahrzeug die Gewährleistung ausschließen. Andernfalls würde für das Tauschfahrzeug eine Gewährleistungspflicht gegenüber dem Händler entstehen.
Wenn der Händler im Vertrag nur als Vermittler aufscheint bzw. der private Vorbesitzer als Verkäufer genannt wird, so kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein. Hier ist besondere Vorsicht geboten!
Weitere Infos und den Eurotax-Rechner finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at
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