Freitag 25. April 2025
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Nahezu 70 Prozent der Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen ereignen sich in der Freizeit. Die gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung übernimmt dabei zwar die Kosten der nötigen medizinischen Versorgung.

AK-Konsumentenberaterin Mag. Doris Wahl
AK-Konsumentenberaterin Mag. Doris Wahl

Mögliche wirtschaftliche Folgen, welche durch eine bleibende Behinderung oder Einkommensverlust entstehen, sind damit aber nicht abgedeckt. Wer sich also auch gegen diese finanziellen Nachteile schützen möchte, kann das mit einer privaten Unfallversicherung tun.

Das Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsversicherung. Sie kann eine existentielle Absicherung nach einem Unfall mit bleibenden Einschränkungen bieten. Wieviel Kapital im Versicherungsfall tatsächlich ausbezahlt wird, hängt vom Ausmaß der bleibenden Beeinträchtigung und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die Bewertung der Dauerinvalidität erfolgt nach der sogenannten Gliedertaxe und wird in Prozenten ausgedrückt. Wenn schon vor dem Unfall eine dauernde Funktionseinschränkung bestanden hat, so wird diese von der Gesamtinvalidität abgezogen.

Hinsichtlich der Höhe der Versicherungssumme werden unterschiedlichste Progressionsformen angeboten. Eine Progression bewirkt den überproportionalen Anstieg der Versicherungsleistung bei steigender Dauerinvalidität - das heißt je stärker die Verletzung, desto stärker steigt die Versicherungsleistung. So bedeutet eine Progression von 500 Prozent, dass die maximale Leistung ein fünffaches der vereinbarten Versicherungssumme beträgt.

Um im Fall des Falles auch eine Leistung der Versicherung zu erhalten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Füllen Sie Versicherungsantrag und Gesundheitsfragen richtig und vollständig aus.
  • Geben Sie während der Versicherungsdauer Änderungen der Berufstätigkeit oder die Aufnahme besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten bekannt.
  • Melden Sie Unfälle unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche.
  • Leistungen aufgrund Dauerinvalidität sind innerhalb von 12 bzw. 15 Monaten nach dem Unfall bei der Versicherung zu beantragen. Sie finden diese Frist in Ihren Versicherungsbedingungen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at.

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