Donnerstag 28. März 2024
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Möbelpacker aus dem Internet sind immer öfter Anlass für Beschwerden bei den AK-Konsumentenschützern. Die Möbelpacker locken anfangs mit sehr preisgünstigen Angeboten. Am Tag der Übersiedlung übernehmen Sie aber den Auftrag nicht zum vereinbarten Preis.

AK-Konsumentenberater Herr Schickmair Lukas
AK-Konsumentenberater Herr Schickmair Lukas

Die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten stehen dann unter großem Zeitdruck und akzeptieren die Preiserhöhung vor Ort und die geforderte Barzahlung. In vielen Fällen kommt es beim Transport auch noch zu Schäden an den Möbeln. In einem aktuellen Fall wurde die Waschmaschine mangels Transportsicherung zerstört.

Damit Sie gar nicht an die falsche Transportfirma geraten, hier ein paar Tipps:

  • Definieren Sie genau Ihren Bedarf und holen sie unbedingt mehrere verbindliche Angebote ein, damit Sie die Preise vergleichen können.
  • Vereinbaren Sie alle notwendigen Leistungen in einem schriftlichen Vertrag und auch die Art der Bezahlung. Bestenfalls bezahlen Sie mittels Überweisung nach erbrachter Leistung.
  • Finger weg von Lockangeboten, die weit unter den marktüblichen Preisen liegen. Diese Angebote halten erfahrungsgemäß nicht was sie versprechen und bringen nur Ärger.
  • Überprüfen Sie bei Online-Anbieter im Impressum die Adresse und die Kontaktmöglichkeiten. Bei allen heimischen Unternehmen können Sie auf der Website der WKÖ auch die Gewerbeberechtigung überprüfen.
  • Planen Sie Ihren Umzug rechtzeitig und achten Sie darauf, dass Sie am Übersiedlungstag keinen zu hohen Zeitdruck haben. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie Änderungen durch die Übersiedlungsfirma akzeptieren müssen.
  • Wenn das Unternehmen vor Ort den Transport nicht durchführen will, beharren Sie auf der Durchführung laut Vereinbarung und stimmen Sie keinem neuen – teureren – Vertrag zu.
  • Schlimmstenfalls müssen Sie einen neuen Transporteur beauftragen. Achten Sie darauf, zuvor den Vertrag mit dem „alten“ Unternehmer aufzulösen, indem Sie eine angemessene Frist zur Durchführung zu den vereinbarten Konditionen setzen und gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag erklären, sollte die Frist abermals ungenützt verstreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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