Kreditkartenfirma stellt nicht getätigte Zahlung in Rechnung
Nicht der Karteninhaber muss beweisen, dass er eine Zahlung nicht mit der Kreditkarte autorisiert hat, sondern die Kreditkartenfirma muss den Nachweis für die Freigabe einer Zahlung durch den Karteninhaber beweisen.

Dies geschieht durch das Authentifizierungsprotokoll. Gelingt dies nicht, so ist der Karteninhaber haftungsfrei für nichtautorisierte bzw. nicht getätigte Zahlungen. Die Durchsetzung der Rechte der Karteninhaber bei Kreditkartenunternehmen lässt allerdings zu wünschen über, wie ein aktueller Fall der Konsumentenschützer der AK OÖ zeigt.
Herr Friedrich F. bekam am Flughafen in Montevideo ein Angebot für ein Upgrade seines Tickets zum Preis von 95 Euro. Nachdem ihm die Mitarbeiterin der Fluglinie Gol Linhas Aéreas (GOL) mitteilte, dass laut Zahlungsterminal die Kreditkarte nicht funktioniert, bezahlte Herr F. den Betrag in bar. Nach Erhalt der Kreditkartenabrechnung musste der Karteninhaber allerdings feststellen, dass ihm das barbezahlte Upgrade ein weiteres Mal über seine Kreditkarte belastet wurde.
Der Konsumentenschutz der AK OÖ verlangte von der Kreditkartengesellschaft den Beweis, dass der Karteninhaber die fragliche Zahlung mit seiner Kreditkarte getätigt und damit autorisiert habe. Dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden, weshalb der Kunde letztendlich die 95 Euro wieder gutgeschrieben bekam.
Um fehlerhafte Abbuchungen zu vermeiden, kontrollieren Sie jede Ihrer Kreditkartenabrechnungen sofort nach Erhalt. Wenn Sie eine Zahlung nicht getätigt haben, reklamieren Sie diese schriftlich beim Kreditkartenunternehmen und fordern Sie die Richtigstellung der Abrechnung. Akzeptieren Sie als Nachweis für die Freigabe einer Zahlung durch Sie nur das Authentifizierungsprotokoll. Lassen Sie sich nicht mit anderen angeblichen Beweisen abspeisen!
Den Musterbrief zur Reklamation und weitere Infos finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden