Montag 7. April 2025
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Leasing hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. So ist etwa jeder dritte Neuwagen in Österreich über Leasing finanziert. Für Verbraucher ist das Finanzierungsleasing mit Restwert das gängigste Leasingmodell: Typisch dabei ist, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Leasingfahrzeuges wird, sondern lediglich das Auto für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt nutzen darf. Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist der Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat aber eigentümerähnliche Risiken und Pflichten zu tragen.

AK-Konsumentenberater Mag. Gerhard Augustin
AK-Konsumentenberater Mag. Gerhard Augustin

Beim Finanzierungsleasing hat der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit für einen bestimmten Wert des Fahrzeuges (Restwert) einzustehen. Im Regelfall hat er kein vertraglich eingeräumtes Recht zum Erwerb des Fahrzeuges. In der Praxis wird der Leasinganbieter dem Leasingnehmer das Fahrzeug aber auf Wunsch zum vereinbarten Restwert verkaufen.

Diese spezielle Vertragskonstruktion spielt insbesondere auch dann eine Rolle, wenn der Verbraucher das Leasingfahrzeug vorzeitig (vor regulärem Ablauf des Leasingvertrages) erwerben möchte. Zwar ist die Leasinggesellschaft meist zum Verkauf an den Leasingnehmer bereit. Jedoch lässt sie sich dieses Entgegenkommen oft teuer abgelten. Die vorzeitige Beendigung eines Kredites kommt im Vergleich in der Regel billiger.

Der Restwert sollte immer dem voraussichtlichen Marktwert bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges zum Vertragsende entsprechen. Ist der Wert nämlich geringer als der vereinbarte Restwert, müssen Sie für die Differenz aufkommen.

Zu beachten ist ferner, dass es bei den in der Praxis üblichen Verbraucherleasingverträgen kein Rücktrittsrecht gibt. Bei einer Kreditfinanzierung räumt das Verbraucherkreditgesetz hingegen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ein. Handelt es sich um ein verbundenes Geschäft (vermittelt zum Beispiel der Autohändler auch den Kredit), dann könnte auch noch binnen einer Woche nach Erklärung des Rücktritts vom Kreditvertrag vom Grundgeschäft (Autokauf) zurückgetreten werden. Diese Möglichkeit, sich gegebenenfalls von den vielleicht überhastet abgeschlossenen Verträgen (Kaufvertrag Auto und/oder Finanzierungsvertrag) lösen zu können, ist gesetzlich nur bei Kreditverträgen, nicht aber beim Leasing vorgesehen.

Leasing ist vor allem dann geeignet, wenn Sie an der reinen Nutzung des Fahrzeuges interessiert sind. Steht hingegen der Erwerb von Eigentum im Vordergrund, so ist der Kredit die passendere Finanzierungsform. Die aktuellen Top-Konditionen bei Leasing und Kredit liegen dicht beieinander. Zu berücksichtigen sind beim Leasing allerdings noch zusätzlich anfallende Nebenkosten (z.B. Kaskoversicherung). Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie insbesondere Gesamtbetrag und effektiven Jahreszinssatz.

Weitere Informationen und den aktuellen Konditionenvergleich finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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