Samstag 5. April 2025
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Bei privater Unfallversicherung auf Preis und Leistung achten!

Ein aktueller Test der Konsumentenschützer der AK OÖ zeigt, dass sich unterschiedliche Angebote von Versicherungsunternehmen sowohl bei den Prämien als auch bei den Versicherungsleistungen sehr stark unterscheiden. Holen Sie daher für eine maßgeschneiderte Unfallversicherung unbedingt mehrere Angebote ein und lassen Sie sich von einem erfahrenen Versicherungsexperten beraten.

AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli
AK-Konsumentenberater Mag. Rainer Fasoli

Hauptleistung der privaten Unfallversicherung ist die Auszahlung eines Geldbetrages bei einer aufgrund eines Unfalls verbliebenen dauernden Invalidität. Damit können z.B. die Kosten erforderlicher Umbauten z.B. im Badezimmer oder der Einbau eines Liftes finanziert werden. Hier zeigen sich besonders große Differenzen. Der Grund dafür sind die Unterschiede in den Gliedertaxen, den Progressionen und den Abzügen für mitwirkende Vorerkrankungen.

In der Gliedertaxe werden für den Verlust von Gliedmaßen, Organen oder Sinnen Prozentsätze festgelegt, die als Basis für die Berechnung der Funktionseinschränkung herangezogen werden und dadurch die Höhe der Kapitalleistung festlegen. Viele Versicherungen orientieren sich dabei an den Musterbedingungen des Versicherungsverbandes. Manche Versicherer bieten auch erhöhte und speziell auf bestimmte Berufsgruppen zugeschnittene Gliedertaxen (z.B. für Handwerker, Gesundheitsberufe, etc.).

Bei den aktuell üblichen Progressionstarifen steigt die Leistung ab einem gewissen Prozentsatz besonders stark an. Dieser Anstieg beginnt im Vergleich meist bei 26 Prozent Invalidität. Wie rasch die Leistungen dann weiter ansteigen, ist auch sehr unterschiedlich geregelt. Aufschluss darüber gibt die Progressionstabelle, aus der Sie für jeden Invaliditätsgrad die konkrete Leistung ablesen können.

Lagen vor einem Unfall bereits krankheitsbedingte Abnützungen vor, die das Ausmaß der Invalidität beeinflusst haben und die über die altersgemäße Abnützung hinausgehen, führt dies zu einem Leistungsabzug. Dieser Abzug spielt gerade in der Praxis eine große Rolle. Viele Versicherungen berücksichtigen Vorerkrankungen ab einer Mitwirkung von 25 Prozent. Es gibt aber auch Versicherungen, die schon ab 1 oder erst ab 50 Prozent Mitwirkung abziehen.

Den Vergleich und weitere Infos finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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