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Ihre Rechte bei Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen

Im ersten Halbjahr 2019 haben sich schon 2.460 Konsumentinnen und Konsumenten mit Reisebeschwerden an die AK OÖ gewandt. Beim überwiegenden Teil gab es Probleme mit dem Flug. Damit Sie Ihre Rechte kennen, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

AK-Konsumentenberaterin Dr. Karin Fasoli
AK-Konsumentenberaterin Dr. Karin Fasoli

Bei größeren Verspätungen (je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier Stunden) muss Ihnen die Fluglinie Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei unentgeltliche Telefongespräche anbieten. Führt die Verspätung dazu, dass Sie übernachten müssen, muss eine kostenlose Hotelunterbringung organisiert werden.

Ab fünf Stunden Verspätung können Sie die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.

Kommt Ihr Flieger drei Stunden oder mehr verspätet am Endziel an, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung gegenüber der ausführenden Fluglinie geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Staat aus angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat durchgeführt wird. Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.

Aber auch wenn Sie bereits Wochen vor der Reise von einer Verlegung der Flugzeiten oder der Abflugorte erfahren, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.

Bei Annullierung oder Überbuchung Ihres Fluges haben Sie Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an Ihr ursprüngliches Flugziel. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern.

Der Anspruch auf die Ausgleichsentschädigung in bar entfällt, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden können (insbesondere Witterungsbedingungen).

Obige Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch bei Pauschalreisen. Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden können Sie alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen, wobei diese in der Regel niedriger ausfällt als die Ausgleichszahlung, die Sie gegenüber der Fluglinie geltend machen können. Bei Flugverspätungen im Zuge einer Pauschalreise ist ein Rücktritt von der Flugbuchung nicht anzuraten. Wenden Sie sich bei größeren Verspätungen an den Reiseveranstalter.

Infos für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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