Mittwoch 16. April 2025
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Internetshopping ist so einfach wie nie. Egal von wo die Bestellung erfolgt, Konsumenten/-innen können sich beinahe alles nach Hause liefern lassen. Oft ist bei der Zustellung jedoch niemand an der angegeben Adresse anzutreffen, sehr zum Leidwesen der Zustellfirma.

AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter
AK-Konsumentenberaterin Mag. Monika Walter

Das Paket darf dennoch nicht einfach abgelegt werden. Viele Firmen geben es in einem Paketshop ab und von dort muss es selber abgeholt werden. Viele Konsumenten/-innen wollen sich diesen Weg ersparen und erlauben den Zustelldiensten, Pakete auch bei Abwesenheit abzulegen.

Dafür muss dem Paketdienst aber eine Abstellgenehmigung erteilt werden. Mit dieser Vereinbarung entfällt die Empfangsbestätigung der Sendung. Gerade darin besteht ein erhebliches Risiko für die Bestellerin bzw. den Besteller. Ist das Pakt nämlich nicht auffindbar, gilt es als dennoch wirksam zugestellt, wenn ein Abstellnachweis (z.B. ein Foto auf dem die Lieferadresse samt Paket zu sehen ist) vorliegt. Die Ware muss bezahlt werden, auch wenn sie nach der Abstellung gestohlen wurde.

Anders sieht es aus, wenn keine Abstellgenehmigung erteilt wurde. Ist das Paket ohne einer solchen Vereinbarung vor der Eingangs- oder Wohnungstüre, am Postkasten oder sonst wo im Haus abgelegt worden, ist die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung noch nicht auf die Konsumentin bzw. Konsumenten übergegangen. Das versendende Unternehmen kann die Zahlung erst verlangen, wenn es beweisen kann, dass die Lieferung tatsächlich übernommen wurde.

Bei Beschädigungen ist eine Abstellgenehmigung ebenfalls nachteilig. Wird ein Schaden nach Abstellung festgestellt, muss die Empfängerseite nachweisen, dass die Beschädigung beim Transport passiert ist. Paketdienste können dem entgegenhalten, dass die Beschädigung erst nach der Abstellung entstanden ist. Oftmals werden Ersatzforderungen abgelehnt, weil der Zeitpunkt der Beschädigung nicht eruierbar ist.  

Entscheiden sich Konsumenten/-innen für eine Abstellgenehmigung, so soll ein möglichst uneinsehbaren Ort vereinbart werden. Um nachteiligen Überraschungen vorzubeugen bietet sich (vor allem bei teuren Bestellungen) die Zustellung zu einem Wunschtermin an. Auch Lieferungen an die Arbeitsstelle oder die Übernahme von vertrauenswürdigen Nachbarn sind sichere Alternativen.

Weiter Infos zum Online-Shoppen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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