Mitte Oktober wurde auch in Oberösterreich ein erstes Urteil gefällt im Fall eines Energieanbieters aus Vorarlberg, der seinen Kunden fixe Preise über einen Zeitraum von 18 Monaten zugesagt hatte.

Auf Anraten eines Anwalts gingen einige Kunden und auch Verbraucherschutzvereine gerichtlich gegen einen Stromvertrag mit Preisgarantie vor, der vom Anbieter frühzeitig gekündigt worden ist. Warum die Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit trotz Preisgarantie für Max-Energy rechtens ist, kommentiert das angeklagte Unternehmen auf Nachfrage wie folgt: „Mit Ausspruch einer Preisgarantie von beispielsweise 18 Monaten wird im Vertrag festgehalten, dass für die Dauer der Preisgarantie keine Preiserhöhungen durchgeführt werden, sofern ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Max-Energy hat betroffene Kunden rechtzeitig unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen acht Wochen im Voraus über das Vertragsende informiert. Aufgrund der durch Max-Energy ausgesprochenen Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit endet demnach auch die Preisgarantie, da nach diesem Zeitpunkt kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr besteht.“
Das Bezirksgericht Dornbirn urteilte bereits im Juni dieses Jahres, dass Max-Energy-Kunden dennoch Schadenersatz zustehe. Gegen den Entscheid des Bezirksgerichts hat Max-Energy die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergriffen und Berufung bei Gericht eingereicht. Das Urteil ist somit bis auf Weiteres nicht wirksam. Am Bezirksgericht Haag hat der Anwalt eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation ebenfalls in erster Instanz gewonnen.
Am Bezirksgericht Perg gab man nun aber dem Energieanbieter recht und entschied gegen den Kunden. Endgültig entscheiden wird die Angelegenheit der Oberste Gerichtshof. Weitere Verhandlungen nach Einzelklagen laufen derzeit auch in Niederösterreich (Tulln und Korneuburg).
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