Freitag 29. März 2024
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In dem von der Arbeiterkammer Oberösterreich veranlassten Gerichtsverfahren gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH hat nun in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) 24 der 29 geklagten Klauseln als rechtswidrig festgestellt.

AK-Konsumentenberater Mag. Martin Walther
AK-Konsumentenberater Mag. Martin Walther

Neben diesen Vertragsbestimmungen geht es in dem Verfahren auch um die Geschäftspraxis von Sky bei telefonischer Kundenwerbung. Nach dem Gesetz muss ein Unternehmen einen Vertrag über Dienstleistungen, den es telefonisch angebahnt hat, von Konsumenten/-innen nochmals schriftlich bestätigen lassen. Sonst ist dieser unwirksam. Sky geht aber davon aus, dass ein Sky-Vertrag schon am Telefon endgültig zustande kommt. Das Unternehmen führt schon dann den Vertrag durch und kassiert auch das Entgelt. Das ist nach Meinung der Konsumentenschützer der AK OÖ aber rechtswidrig. Eine Auffassung, die jetzt auch das OLG Wien bestätigt hat.

Achtung: Sky schickt mittlerweile Vertragsformulare an Konsumenten/-innen und ersucht sie, dass sie diese unterschreiben. Betroffene sind nicht verpflichtet, diese Formulare zu unterschreiben. Wer stattdessen lieber aus dem vermeintlichen Sky-Abo aussteigen will, kann sich zwecks Beratung an die Arbeiterkammer wenden. Nach Meinung der AK-Experten/-innen können sie sogar die Entgelte zurückfordern, wenn sie den Vertrag nicht bestätigen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben in allen Punkten Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben.

Weitere Informationen finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.

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