Musterverfahren erfolgreich: Geld zurück von CleverFit!
Einer Konsumentin aus Linz hatte im September 2019 einen Vertrag mit CleverFit in Steyr abgeschlossen. Während der Lockdown-Monate buchte das Studio weiterhin die monatlichen Beiträge von 29,90 Euro ab. Im Oktober 2020 kündigte die Konsumentin und der Vertrag endete am 31.1.2021. Auch auf die schriftlichen Aufforderungen durch den Konsumentenschutz zahlte CleverFit die Beiträge nicht zurück. Die Konsumentin klagte mit Unterstützung der AK OÖ auf Rückzahlung von 163 Euro. Nach der Zustellung der Klage zahlte das Unternehmen diesen Betrag und die Kosten der Klage in Höhe von 221,88 Euro.

Die Rechtslage ist für die Konsumentenschützer klar. Wenn das Fitnessstudio wegen höherer Gewalt seine Leistung nicht erbringen kann, müssen die Kunden/-innen auch nicht dafür zahlen. Viele Fitnessbetriebe in Oberösterreich hielten sich an die gesetzliche Vorgabe und buchten keine Beiträge ab. Es gab aber auch Unternehmen, die trotzdem regelmäßig den Monatsbeitrag einhoben, wie CleverFit.
In einigen Fällen zahlte CleverFit die Beiträge für die Lockdown-Monate zwar zurück. Allerdings gehen die Betreiber davon aus, dass mit der Rückzahlung automatisch die Mindestvertragslaufzeit um die rückerstatteten Monate verlängert wird. Auch für diese Vorgangsweise gibt es keine gesetzliche und in der Regel auch keine rechtswirksam vereinbarte vertragliche Grundlage. Ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden kann das Unternehmen nicht einfach den Vertrag verlängern oder stilllegen. In Deutschland gibt es dazu schon Urteile zugunsten der Konsumenten-/innen. Die AK OÖ wird ihren Mitgliedern bei Klagen von CleverFit aktiv zur Seite stehen und Musterverfahren führen.
Fordern Sie Ihr Geld zurück: Mit Hilfe eines Musterbriefs der AK OÖ können Betroffene die zu Unrecht abgebuchten Beiträge zurückfordern und der unzulässigen Vertragsverlängerung widersprechen!
Weitere Infos und den Musterbrief finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at
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