Seit 3. Juli sind europaweit Einwegprodukte aus Plastik wie etwa Trinkhalme verboten. Als Alternative werden oft Trinkhalme aus Papier verwendet

Diese müssen jedoch mittels Epichlorhydrinharze „nassfest“ gemacht werden, um stabil zu bleiben und sich nicht in Flüssigkeit aufzulösen. Das Problem dabei: Im Verarbeitungsprozess kann dabei das für den Menschen möglicherweise krebserregende 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) entstehen. Der AK-Konsumentenschutz OÖ hat deshalb 11 Papierstrohhalme untersuchen lassen, und dabei in allen Strohhalmen 3-MCPD festgestellt, zum Teil in beträchtlichen Mengen. 3-MCPD gilt als möglicherweise krebserregend für den Menschen. Laut europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schädigt es Nieren und Hoden.
Ein unmittelbares, gesundheitliches Risiko besteht durch die Verwendung der Papierhalme laut österreichischer Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) dennoch nicht, da nur wenige 3-MCPD über den Speichel oder das Getränk aufgenommen werden. Aber nicht nur Papierstrohhalme, sondern auch eine Vielzahl von industriell hergestellten Lebensmitteln enthalten 3-MCPD. Vor allem Lebensmittel, die Palmöl enthalten, tragen wesentlich zur Aufnahme dieser unerwünschten Stoffe bei. Schokoaufstriche, Margarine, Backwaren, Kuchen oder frittierte und gebackene Produkte enthalten ebenfalls meist viel 3-MCPDs. Kinder gelten aufgrund ihres geringeren Körpergewichtes als besonders gefährdet, die täglich tolerierbare Aufnahmemenge zu überschreiten.
Eine Übersicht aller getesteten Produkte finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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