NÖ Wohnbonus noch einen Monat lang zu beantragen
NÖ. Rund 24.000 Anträge für den NÖ Wohnbonus sind bisher eingelangt. Die Frist für die Einreichung endet am 15. Dezember 2024.

Der NÖ Wohnbonus zielt darauf ab, vor allem einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen und den finanziellen Druck auf Familien zu mindern. „Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro von diesem Bundesgeld, jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren. Somit erhält ein anspruchsberechtigter 4-Personen-Haushalt eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Bedingungen
Die Höhe des NÖ Wohnbonus hängt vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen sowie von der Größe des Haushalts ab. Ein Einpersonenhaushalt darf beispielsweise nicht mehr als 18.000 Euro brutto jährlich verdienen, während die Einkommensgrenze für Mehrpersonenhaushalte bei 45.000 Euro liegt. Die Antragsteller müssen zudem mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
Die Beantragung des NÖ Wohnbonus kann online unter www.noe.gv.at vorgenommen werden. Für Personen ohne Online-Zugang steht die Servicenummer 02742/9005-15970 zur Verfügung. Die Antragsfrist für den NÖ Wohnbonus läuft noch bis zum 15. Dezember 2024.
Für den NÖ Heizkostenzuschuss endet die Antragsfrist erst am 31. März 2025. Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss erfolgt direkt beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.
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